Der Präsident. – Der Kollege Graf Lambsdorff hat einen mündlichen Änderungsantrag zum Originaltext angekündigt. Wir haben zunächst den Änderungsantrag 2. Die Dienste sagen mir, dass der mündliche Änderungsantrag auch zum Änderungsantrag 2 kompatibel wäre. Deshalb möchte ich ihn jetzt bitten, ihn vorzutragen.
– Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 2:
Alexander Graf Lambsdorff (ALDE).– Mr President, the reason why it would also apply to the text if Amendment 2 were adopted is because it is purely technical; the date of the sentence of Mohamed Rag was confirmed upon appeal not on 15 April but on 18 March. That is the only change, it is simply a change of date, and has been made in consultation with our other colleagues.
(Der mündliche Änderungsantrag wird übernommen.)
– Vor der Abstimmung über Erwägung B:
Alexander Graf Lambsdorff (ALDE).– Herr Präsident! So ist es. Auch der ist im Vorhinein mit den Kollegen besprochen worden. Es geht hier darum, in Erwägung B die Namen von Youssef Sultani, Abdelhamid Brahimi und Ferhat Missa aus dem Text zu streichen, weil er in der Formulierung, in der er hier steht, nicht zutrifft. Die betreffenden Aktivisten sind in anderen Phasen ihres jeweiligen Verfahrens. Insofern müssten diese drei Namen gestrichen werden. Auch das ist bereits besprochen.
Der Präsident. – Herr Kollege! Sind Sie ganz sicher, dass Sie das beantragen wollen? Ich glaube, jetzt bezieht es sich auf den oberen Teil Ihres Blattes. Da muss, glaube ich, ein Datum ausgetauscht werden.
Alexander Graf Lambsdorff (ALDE).– Herr Präsident! Sie haben recht, das ist der Antrag, den ich eben gestellt habe. Bei Erwägung B ist es tatsächlich die Frage des Datums, um die es geht. Der Absatz 1 bezog sich auf die bereits genannten Aktivisten, das war eben besprochen. Ich hoffe, dass wir das dann analog anwenden können. Danke!