Index 
 Vorige 
 Volgende 
 Volledige tekst 
Procedure : 2014/2228(INI)
Stadium plenaire behandeling
Documentencyclus : A8-0175/2015

Ingediende teksten :

A8-0175/2015

Debatten :

PV 07/07/2015 - 4
CRE 07/07/2015 - 4

Stemmingen :

PV 08/07/2015 - 4.1
CRE 08/07/2015 - 4.1
Stemverklaringen

Aangenomen teksten :

P8_TA(2015)0252

Volledig verslag van de vergaderingen
Woensdag 8 juli 2015 - Straatsburg Herziene uitgave

4.1. Onderhandelingen over het trans-Atlantisch handels- en investeringspartnerschap (TTIP) (A8-0175/2015 - Bernd Lange) (stemming)
Notulen
 

Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 117:

 
  
MPphoto
 

  Yannick Jadot (Verts/ALE). Monsieur le Président, décidément, nous avons quelques problèmes d'expression entre nous sur ce sujet...

Monsieur le Président, le règlement est très clair. Quand des groupes déposent des amendements de compromis après le délai de dépôt, ceux-ci doivent être approuvés par le Parlement pour être votés. C'est le premier rappel au règlement.

Le deuxième rappel au règlement est basé sur l'article 174, paragraphe 2, qui dit très clairement: "Si deux ou plusieurs amendements, qui s'excluent mutuellement, s'appliquent à la même partie du texte, celui qui s'écarte le plus du texte initial a la priorité et doit être mis aux voix le premier."

Malheureusement, depuis plusieurs votes, nous voyons que ce texte fondamental n'est pas respecté et, qu'au fond, le respect de l'ordre logique prévu au règlement est à la discrétion du Président.

Par conséquent, Monsieur le Président, votre rôle consiste à fluidifier le travail du Parlement, pas à empêcher l'expression politique de députés ou de groupes politiques. Je vous demande donc de respecter le règlement du Parlement, qui ne doit pas devenir le règlement Schulz.

 
  
MPphoto
 

  Der Präsident. – Herr Jadot! Ich muss damit leben, dass jede Art der Auslegung der Geschäftsordnung, die von mir vorgenommen wird, von Ihnen politisch interpretiert wird. Das kann ich nicht ändern. Ich versuche aber dennoch, mich korrekt an die Geschäftsordnung zu halten.

Ich habe zwei Kompromissänderungsanträge nach Abschluss der Debatte eingereicht bekommen. Ich muss zunächst – das haben Sie hier völlig korrekt dargestellt – die Plenarversammlung fragen, ob sie einverstanden ist, dass wir über diese Änderungsanträge, die nach Schluss der Debatte als Kompromissänderungsanträge eingereicht worden sind, überhaupt abstimmen. Dazu muss es ein Votum im Plenum geben. Erst danach kann ich das zur Abstimmung stellen.

Nun haben Sie einen eingereicht im Namen der Fraktion der Grünen, das ist der Änderungsantrag 118 als Kompromissänderungsantrag. Und Sie haben einen vorliegen, den der Berichterstatter, Herr Lange, eingereicht hat.

Aus dem Inhalt ist eindeutig ersichtlich – das ist der Charakter von Änderungsanträgen, die Kompromissänderungsanträge genannt werden –, dass sie eine möglichst breite fraktionsübergreifende Mehrheit herbeiführen sollen. Aus dieser Erwägung habe ich nach Rücksprache mit dem Berichterstatter eindeutig abgeleitet, dass der Antrag Lange die größere Chance hat, einen Kompromiss herbeizuführen. Das ist der Grund, warum ich den Antrag des Berichterstatters zur Abstimmung empfehle.

Herr Bütikofer, geben Sie sich keine Mühe, ich habe das so entschieden. Ich werde jetzt das Haus auch fragen, ob es mit dieser Interpretation einverstanden ist.

(Zwischenrufe)

Herr Kollege, hören Sie doch mal zu! Sie können sich doch erst aufregen, wenn Sie mein Argument zu Ende gehört haben. Aber Sie haben Ihre Argumentation schon vorab gefertigt. Das weiß ich. Aber hören Sie doch wenigstens meiner Erklärung zu.

Ich werde – das ist das einzige demokratische Instrument, das ich habe – jetzt zunächst das Haus fragen, ob der Antrag Lange zur Abstimmung gestellt werden soll. Das ist der beste Weg, um die Frage zu klären.

Ich frage deshalb zunächst einmal: Sind Sie damit einverstanden, dass ich den Antrag Lange zur Abstimmung stelle?

(Das Parlament stimmt für die Zulässigkeit von Änderungsantrag 117.)

 
  
MPphoto
 

  Eleonora Forenza (GUE/NGL). Signor Presidente, giusto per ricordarle che le regole non le decide la maggioranza. Le regole sono regole e quindi mi sembra molto strano questo suo comportamento, oggi, e per la verità non solo oggi.

 
  
MPphoto
 

  Der Präsident. – Artikel 22 unserer Geschäftsordnung regelt eindeutig die Verfahren, die anzuwenden sind, wenn es unterschiedliche Auffassungen über die Geschäftsordnung gibt. Nun gibt es zwischen Herrn Jadot und mir unterschiedliche Auffassungen. Deshalb regelt Artikel 22 – und dazu gibt es eine klare Erläuterung des Ausschusses für konstitutionelle Fragen –, dass der Präsident eine Entscheidung herbeiführen muss. Der Satz, den uns der Ausschuss für konstitutionelle Fragen in die Geschäftsordnung geschrieben hat, lautet: „Entsprechend den Bestimmungen nach Artikel 174 Absatz 7 kann der Präsident zuvor das Einverständnis des Parlaments einholen.“ Das ist exakt das, was ich gerade gemacht habe.

 
  
MPphoto
 

  Reinhard Bütikofer (Verts/ALE). Herr Präsident! Mit Ihrer Erlaubnis möchte ich mich gerne zur Geschäftsordnung äußern.

Meines Erachtens ist der Fall, den Sie gerade hier ansprechen, nicht einschlägig. Sie haben gar nicht vorgetragen, dass es in Bezug auf den von Yannick Jadot zitierten Geschäftsordnungsparagrafen eine Meinungsdifferenz gibt.

Dieser von Yannick Jadot zitierte Geschäftsordnungsparagraf sagt eindeutig, über welchen Antrag als Erstes abzustimmen ist. Sie haben sich in Ihrer Antwort darauf gar nicht bezogen, sondern einen völlig anderen Grund genannt, nämlich eine verfahrensmäßig politische Erwägung darüber, welcher Antrag möglicherweise eine höhere Chance habe, eine Mehrheit zu gewinnen. Das ist aber gar nicht relevant für die Frage, welcher Antrag sich weiter entfernt vom ursprünglichen Text. Deswegen bitte ich Sie, an dem unbezweifelbaren Text der Geschäftsordnung festzuhalten.

(Lebhafter Beifall)

 
  
MPphoto
 

  Der Präsident. – Es tut mir leid, Herr Bütikofer, Sie haben möglicherweise nicht aufmerksam genug zugehört. Ich habe mich auf Artikel 174 Absatz 3 bezogen, der mir das Recht einräumt, so zu verfahren, wie ich das gerade mache.

– Vor der Abstimmung über den gesamten Entschließungsantrag:

 
  
MPphoto
 

  Tiziana Beghin (EFDD). Signor Presidente – forse dovrei chiamarla Sua Maestà visto l'andazzo di questa giornata – riguardo al mio richiamo al regolamento sull'articolo 170, io non ho avuto una risposta. Lei ha risposto, in base all'articolo 174, paragrafo 4. Vorrei avere una definizione di "emendamento di compromesso", perché, in base l'articolo 170, io ritengo che si debba mettere ancora in votazione il nostro emendamento 40, in quanto non fa parte dello stesso paragrafo per cui abbiamo votato l'emendamento 117 Lange.

L'articolo 170, in tal proposito, è ben chiaro. Io non ho avuto una risposta; lei ha risposto, forse al collega Jadot in modo anche opinabile, ma sul 170 non ho avuto la sua risposta.

Vorrei capire per quale motivo non è votato. In base al regolamento, poi, se l'articolo 22 consente di stravolgere tutto il regolamento va beh, cosa lo stampiamo a fare.

 
  
MPphoto
 

  Der Präsident. – Sie brauchen nicht Majestät zu mir zu sagen.

„Gemäß Artikel 170 Absatz 3 entscheidet der Präsident über die Zulässigkeit von Änderungsanträgen. Bei nach Abschluss der Aussprache gemäß Absatz 4 des vorliegenden Artikels eingereichten Kompromissänderungsantragen entscheidet der Präsident von Fall zu Fall über die Zulässigkeit, wobei er sich vom Kompromisscharakter des betreffenden Änderungsantrags überzeugt.“ Das habe ich getan.

„Für die Zulässigkeit lassen sich folgende allgemeine Kriterien aufstellen:“ Es folgt dann eine lange Liste von Kriterien, die wir eben aber bereits erläutert haben, auf die sich auch der Kollege Jadot bereits bezogen hat. Jetzt heißt es hier weiter:

„Nur der Präsident kann die Berücksichtigung eines Kompromissänderungsantrags vorschlagen.“ Das habe ich getan, in beiden Fällen, Jadot und Lange.

„Für die Abstimmung über einen derartigen Änderungsantrag muss der Präsident die Zustimmung des Parlaments einholen,“ – das habe ich getan – „d. h. er muss die Frage stellen, ob gegen die Abstimmung über einen Kompromissänderungsantrag Einwände bestehen. Ist dies der Fall, so entscheidet das Parlament mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.“ Ich habe mich exakt an dieses Verfahren nach Artikel 170 gehalten.

Nun habe ich die Abstimmung durchgeführt auf der Grundlage des Artikels 174. Hier gab es unterschiedliche Interpretationen. Dabei habe ich mich auf Artikel 174 Absatz 3 bezogen. Das hatte ich Herrn Bütikofer bereits mitgeteilt, das können Sie aber auch in der Form nochmal schriftlich von mir haben.

(Die Mitglieder der GUE/NGL-Fraktion, der Verts/ALE-Fraktion und der EFDD-Fraktion erheben sich und halten Banner mit der Aufschrift „No TTIP“ hoch.)

Meine Damen und Herren! Vielen Dank. Es ist natürlich immer interessant, von diesem Platz aus zu sehen, wie diejenigen, die sich am meisten auf die Einhaltung der Geschäftsordnung hier beziehen, diese in ihrem Sinne immer interpretieren.

 
  
  

VORSITZ: ALEXANDER GRAF LAMBSDORFF
Vizepräsident

 
Juridische mededeling - Privacybeleid