Der Präsident. – Gemäß Artikel 166 der Geschäftsordnung habe ich beschlossen, den Abgeordneten Korwin-Mikke und Buonanno als Sanktion für die Störung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Sitzung vom 7. Juli und vom 8. September beziehungsweise vom 6. und 7. Oktober den Anspruch auf Tagegeld für die Dauer von zehn Tagen zu streichen sowie sie ebenfalls für die Dauer von zehn Tagen von allen Aktivitäten des Parlaments und seiner Organe zu suspendieren.
(Beifall)
Mein Beschluss ist den Abgeordneten in der letzten beziehungsweise in der vorletzten Woche zugegangen. Die Herren Korwin-Mikke und Buonanno haben gemäß Artikel 167 der Geschäftsordnung daraufhin eine interne Beschwerde in Form eines Widerspruchs gegen diesen Beschluss eingereicht. Das Präsidium wird heute Abend über diese beiden Beschwerden entscheiden. Prozedural bedeutet das, dass das Präsidium meine Maßnahmen aufheben kann oder meine Maßnahmen bestätigen kann. Wir werden den Beschluss des Präsidiums den Abgeordneten unverzüglich mitteilen und die entsprechenden Inkraftsetzungen im Fall der Bestätigung der Beschlüsse vornehmen.