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Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 27. Oktober 2015 - Straßburg

Reform des Wahlrechts der EU (Aussprache)
MPphoto
 

  Beatrix von Storch (ECR). Frau Präsidentin! Das Bundesverfassungsgericht hat die Fünf-Prozent-Hürde zur EU-Wahl in Deutschland für verfassungswidrig erklärt. So kamen auch kleine Parteien hier ins Haus und haben natürlich auf Kosten der Pfründe der anderen ihre Mandate erworben. Deswegen wollen SPD und Union und auch Grüne die Sperrklausel wieder einführen. Sie hatten bislang vorgeschoben, dass die Arbeit hier im Haus durch die kleinen Parteien gestört wird. Diese Argumentation ist tot. Das Bundesverfassungsgericht hat es in seinem Urteil 2014 eindeutig erklärt, und das mit Recht. Graf Lambsdorff von der FDP oder auch Herr Sonneborn von der Spaßpartei stören doch hier im Haus wohl niemanden.

Meine Damen und Herren von der SPD und von der Union: Seien Sie bitte ehrlich! Sie haben Ihre tote Argumentation nun einfach ausgetauscht und wollen mit einem Trick nun weiter den Wettbewerb unterbinden und Pfründe sichern, indem sie eine verpflichtende Hürde im Europarecht einbauen wollen, um das Verfassungsgericht auszuschalten. Das ist nicht demokratisch, Herr Leinen, das ist durchsichtig, und das ist schäbig!

 
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