Der Präsident. – Die zuständigen portugiesischen Behörden haben mich von der Wahl von Herrn Joao Pimenta Lopes mit Wirkung vom 31. Januar unterrichtet. Herr Pimenta Lopes tritt an die Stelle von Frau Inês Cristina Zuber. Das Parlament nimmt die Wahl von Herrn Pimenta Lopes zur Kenntnis. Ich heiße den neuen Kollegen willkommen und erinnere daran, dass er nunmehr unter den in der Geschäftsordnung festgelegten Bedingungen mit vollen Rechten an den Sitzungen des Parlaments und seiner Organe teilnimmt.
Zur Geschäftsordnung hat sich Frau Sippel gemeldet.
Birgit Sippel (S&D).– Herr Präsident! Ich möchte aus aktuellem Anlass einiger Äußerungen in Deutschland die Frage stellen, ob Sie als Präsident dieses Hauses eine Handhabe haben gegen Abgeordnete, die sich öffentlich für den Schießbefehl an europäischen Grenzen aussprechen?
Der Präsident. – Frau Sippel! Die Geschäftsordnung gibt mir nur die Befugnis, einzuschreiten, wenn innerhalb des Parlaments hier im Hause, sei es im Sitzungssaal oder an anderen Orten, Verstöße gegen die Grundsätze unseres Hauses oder die der Europäischen Union begangen werden. Das heißt, ich habe zu Äußerungen, die Abgeordnete in der Wahrnehmung ihres Mandats oder anderweitig außerhalb des Europäischen Parlaments tun, keine Befugnis einzuschreiten. Das ist sicher eine Sache der internen Organisation der Fraktionen. Wenn Sie Verstöße dieser Art feststellen, ist das eine Angelegenheit der Fraktion. Ich kann Ihnen nur anheimstellen, mit den betroffenen Kollegen oder Kolleginnen zu reden; in diesem Fall, glaube ich, beziehen Sie sich auf eine Kollegin. Ich selbst habe dazu bedauerlicherweise keine Einwirkungsmöglichkeit.