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Trečiadienis, 2016 m. gegužės 11 d. - Strasbūras

11. Pirmininko pareiškimas
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  Der Präsident. – Meine Damen und Herren! Wie Sie sich erinnern, hat der Präsident während der Sitzung am 9. März 2016 eine Sofortmaßnahme gemäß Artikel 165 Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 11 der Geschäftsordnung angewandt und Herrn Eleftherios Synadinos für seine inakzeptablen Bemerkungen über das türkische Volk für den Rest der Sitzung aus dem Plenarsaal verwiesen. Nach Anhörung von Herrn Synadinos und gemäß Artikel 166 der Geschäftsordnung hat der Präsident am 9. Mai beschlossen, eine Sanktion gegen Herrn Synadinos aufgrund seines Verhaltens während der Sitzung am 9. März zu verhängen. Die Sanktion besteht in der Streichung des Anspruchs auf Tagegeld für die Dauer von zehn Tagen. Der Beschluss ist dem Abgeordneten heute zugegangen.

 
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