Der Präsident. – Meine Damen und Herren! Sie können sich daran erinnern, dass ich am 6. Juli gegen Herrn Korwin-Mikke eine Sanktion für seine inakzeptablen Bemerkungen über afrikanische Migranten während der Sitzung vom 7. Juni verhängt habe. Herr Korwin-Mikke hat daraufhin eine Beschwerde gegen diese Entscheidung eingereicht. Das Präsidium hat sich mit der Beschwerde befasst und hat einstimmig meine Entscheidung bestätigt.
Durch diese Sanktion verliert Herr Korwin-Mikke für die Dauer von zehn Tagen seinen Anspruch auf Tagegeld und wird für die Dauer von fünf Tagen von allen Aktivitäten des Parlaments suspendiert, unbeschadet der Ausübung seines Stimmrechts im Plenum. Die Sanktion findet ab dem heutigen Tage, dem 12. September, Anwendung.