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Proċedura : 2015/0281(COD)
Ċiklu ta' ħajja waqt sessjoni
Ċiklu relatat mad-dokument : A8-0228/2016

Testi mressqa :

A8-0228/2016

Dibattiti :

PV 15/02/2017 - 11
CRE 15/02/2017 - 11

Votazzjonijiet :

PV 16/02/2017 - 6.4
CRE 16/02/2017 - 6.4
Spjegazzjoni tal-votazzjoni

Testi adottati :

P8_TA(2017)0046

Rapporti verbatim tad-dibattiti
Il-Ħamis, 16 ta' Frar 2017 - Strasburgu Edizzjoni riveduta

6.4. Ġlieda kontra t-terroriżmu (A8-0228/2016 - Monika Hohlmeier) (votazzjoni)
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Vor der Abstimmung:

 
  
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  Cornelia Ernst, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – Herr Präsident! Ich beantrage im Namen meiner Fraktion nach Artikel 59 Absatz der 3 Geschäftsordnung, dass über die Änderungsanträge zuerst abgestimmt wird und erst danach die Schlussabstimmung erfolgt.

Dafür gibt es auch zwei hinreichende Gründe. Der erste Grund ist: Die Änderungsanträge beziehen sich auf ganz wesentliche Grundrechte und auf die Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien, die wir tatsächlich auch realisiert wissen wollen. Es geht auch um die Wahrung des Verhältnisses zwischen Freiheit und Sicherheit in der Terrorismusbekämpfung.

Der zweite Grund ist, dass Triloge natürlich intransparent sind und wenigstens mit den Änderungsanträgen deutlich gemacht werden sollte, in welchen Grundfragen der Dissens innerhalb des Europäischen Parlamentes besteht. Deshalb bitten wir um Zustimmung.

 
  
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  Der Präsident. – Also: Der Antrag lautet: Nicht jetzt über die Einigung des Kompromissänderungsantrags 101 abzustimmen, sondern erst alle Änderungsanträge je einzeln, bevor zu einer Abstimmung kommen.

Ich lasse darüber abstimmen.

(Der Antrag wird abgelehnt.)

 
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