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Verbatim report of proceedings
Tuesday, 4 April 2017 - Strasbourg

4. Announcement by the President
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  Der Präsident. – Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, muss ich eine Ankündigung machen.

Wie Sie sich erinnern werden, hat der Präsident am 14. März 2017 beschlossen, eine Sanktion gegen Herrn Korwin-Mikke wegen inakzeptabler Bemerkungen über Frauen in der Sitzung vom 1. März zu verhängen. Diese Sanktion besteht aus drei Maßnahmen:

1) dem Verlust des Anspruchs auf Tagegeld für die Dauer von 30 Tagen,

2) unbeschadet der Ausübung des Stimmrechts im Plenum der Suspendierung von der Teilnahme an allen Tätigkeiten des Parlaments für die Dauer von zehn Tagen, an denen das Parlament oder eines seiner Organe, einer seiner Ausschüsse oder eine seiner Delegationen Sitzungen abhält, sowie

3) dem Verbot für die Dauer von einem Jahr, das Parlament in einer interparlamentarischen Delegation oder in einem interinstitutionellen Forum zu vertreten.

Herr Korwin-Mikke hat am 27. März eine Beschwerde gegen diesen Beschluss eingereicht. Das Präsidium hat gestern diese Beschwerde geprüft und den Beschluss des Präsidenten bestätigt. Die Sanktion tritt damit in Kraft.

 
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