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Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 26. März 2019 - Straßburg Überprüfte Ausgabe

Vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen - Vertragsrechtliche Aspekte des Warenhandels (Aussprache)
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  Evelyne Gebhardt, Berichterstatterin. – Herr Präsident, Frau Kommissarin! In diesem Parlament erlebt man immer wieder erstaunliche Momente, in diesem Fall die immer wieder erstaunlichen Wendungen in der Zusammenarbeit mit meinem Ko-Berichterstatter Axel Voss. Diese Gesetzgebung ist ein Lehrstück darüber, dass das bessere Argument auch und gerade dann bestehen kann, wenn die Gegenseite das Gegenteil behauptet, ohne selbst bessere Argumente vorzutragen.

Wir haben mit diesen beiden Schwester-Richtlinien viel für den europäischen Verbraucherschutz erreicht. Verbraucherrecht ist auch dann anwendbar, wenn Kunden nicht mit harter Währung bezahlen, sondern Unternehmen personenbezogene Daten erhalten, die sie beispielsweise durch zielgerichtete Werbung kommerzialisieren. Die Verbraucherschutzrechte sind natürlich dieselben – so war das ursprünglich gar nicht so vorgesehen –, egal, ob die Verbraucherinnen eine App herunterladen oder ein Onlinespiel mieten oder kaufen, und unabhängig davon, ob der Verbraucher oder die Verbraucherin seine bzw. ihre Einkäufe mit und durch einen smarten Kühlschrank erledigt. Alle Software muss mit jeder gängigen Hardware interoperabel sein – auch das ein wichtiger Grundsatz. Verbraucher haben den Anspruch auf Softwareupdates, die zu einer längeren Lebensdauer und höheren Sicherheit von internetfähigen und sogenannten smarten Produkten führen, die ohne entsprechende funktionierende Software nutz- und wertlos wären.

Die Portabilität von Inhalten, die die Verbraucherinnen und Verbraucher im Laufe einer kurzen oder auch langen Nutzungsdauer von sozialen Netzwerken, Clouddiensten oder smarten Lautsprechern produzieren, ist ein weiterer Punkt: die Beibehaltung der Mindestharmonisierung im Bereich der Gewährleistungsfristen bei einer gleichzeitigen Verlängerung der Frist oder für die Beweislastumkehr von sechs Monaten auf ein Jahr oder gegebenenfalls auch sogar zwei Jahren in bestimmten Fällen. Ich denke, dass wir damit in diese Rechtsetzung, in diese beiden Richtlinien, die wirkliche Zwillingsrichtlinien geworden sind, auch wirklich Komponenten hineingebracht haben dank unserer starken Zusammenarbeit, auch mit dem Berichterstatter Herrn Arimont, sodass wir für die Verbraucher und Verbraucherinnen wirklich das Beste herausgeholt haben, was wir herausholen konnten.

Das war nicht von Anfang an so selbstverständlich, denn wir haben drei Jahre lang hart, sehr, sehr hart kämpfen müssen, damit dieses Recht auch wirklich so durchgesetzt werden konnte. Auch die Kommission war nicht immer einverstanden. Auch die rechte Seite dieses Europäischen Parlaments hat das eine oder andere schlucken müssen. Aber es ist gelungen, dies durchzusetzen. Unter Mithilfe eines großartigen, nimmermüden und ständig um den Inhalt bemühten Teams habe ich mein Ziel erreicht, das ich hatte – ein Ziel, für das ich am Beginn dieses Gesetzgebungsprozesses gelegentlich belächelt wurde. Ich kann mich erinnern, als ich anfangs gesagt habe: „Ja, ich will dieses Recht haben, das soll entwickelt werden, aber es darf kein Recht in einem Mitgliedstaat und irgendeinem Mitgliedstaat dadurch heruntergesetzt werden.“ Da wurde gesagt: Das geht doch gar nicht, wir wollen volle Harmonisierung, und wenn wir alles Recht in allen Staaten übernehmen, das ist ja unvertretbar. Wir haben es geschafft. Wir haben es geschafft, auch dank der Zusammenarbeit mit der Kommissarin, und auch weil wir in bestimmten Bereichen die Mindestharmonisierung durchgesetzt haben, sodass da, wo weiter gehendes Recht existiert, dieses weiter gehende Recht auch weiter beibehalten werden kann. Denn die Populisten wären glücklich gewesen, wenn wir es anders gemacht hätten, denn sie hätten das Beste gehabt.

Also ich bin unheimlich stolz auf das, was wir erreicht haben. Gleichzeitig haben wir ein international beispiellos hohes und innovatives Verbraucherschutzrecht errungen – das ist digitaler Verbraucherschutz auf europäisch.

 
Letzte Aktualisierung: 26. Juni 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen