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Mittwoch, 15. Januar 2020 - Straßburg Überprüfte Ausgabe

Laufende Anhörungen nach Artikel 7 Absatz 1 EUV – Polen (Aussprache)
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  Maximilian Krah (ID). – Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Ich bin praktizierender Rechtsanwalt in Deutschland, und selbstverständlich werden die Richter durch das Justizministerium ernannt. Gewaltenteilung bedeutet, dass der Richter frei ist in seiner Entscheidung des Einzelfalls. Aber es heißt doch um Gottes Willen nicht, dass die Richter sich selbst aussuchen, wer Richter wird, wie die Verfahrensordnungen der Gerichte sind usw.

Das ist eine polnische Besonderheit, dass die Richter aus sich selbst heraus ihre Kollegen, ihre Präsidenten und ihre Nachfolger bestimmen. Und es ist die alte Praxis, die jetzt überwunden ist, die die Gewaltenteilung aushebelt. Gewaltenteilung heißt: Der Richter ist an das Gesetz gebunden, aber sie heißt nicht: Er beruft sich selbst, er befördert sich selbst, und er kontrolliert auch noch selbst, ob er sich an die Regeln hält. Das ist der Unterschied.

Insofern bin ich schwer beeindruckt, wie hier im Namen der Gewaltenteilung gefordert wird, genau diese Durchbrechung der Gewaltenteilung durch die alte Regel aufrechtzuerhalten. Und ich hoffe, die polnische Regierung hält durch.

 
Letzte Aktualisierung: 8. April 2020Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen