Gesetz über digitale Dienste: Verbesserung der Funktionsweise des Binnenmarkts - Gesetz über digitale Dienste: Anpassung der handels- und zivilrechtlichen Vorschriften für online tätige Unternehmen - Gesetz über digitale Dienste und die Grundrechte betreffende Fragen - Rahmen für die ethischen Aspekte von künstlicher Intelligenz, Robotik und damit zusammenhängenden Technologien - Regelung der zivilrechtlichen Haftung beim Einsatz künstlicher Intelligenz - Rechte des geistigen Eigentums bei der Entwicklung von KI-Technologien (Fortsetzung der Aussprache)
Maximilian Krah (ID). – Herr Präsident! Meine lieben Kollegen, die Europäische Union ist der Raum mit der niedrigsten Innovationskraft von den großen Wirtschaftsräumen in Bezug auf IT und künstliche Intelligenz. Die Musik spielt in den USA und in Asien.
Wir legen hier einen neuen Regulierungsvorschlag vor, der die Freiheit beschränkt, aber – und das ist mittlerweile typisch geworden – eine neue Agentur und damit neue Beamtenstellen schafft. Ich befürchte, das ist die falsche Schwerpunktsetzung.
Wir können digitale Entwicklung nur dann regulieren, wenn sie überhaupt stattfindet, und unsere Regulierung muss sie befördern und darf sie nicht weiter einschränken. Wir brauchen nicht mehr Beamte, sondern mehr Forschung. Wir brauchen nicht mehr Regulierung, sondern mehr Freiheit, und das gilt nicht nur für die Technik, sondern auch für die Meinung.
Vor diesem Hintergrund glaube ich, dass wir wegkommen sollten von einem Gedankenspiel, das darauf basiert, jedes Lebensrisiko rechtlich fassen und für jede mögliche Gesetzesübertretung eine Agentur schaffen zu wollen. Wir sollten wieder hin zu der Bereitschaft kommen, auch Risiken aushalten zu können, weil ein Risiko eben auch immer eine Chance bietet. Eine Chance dafür, dass die Entwicklung weitergeht und Europa vielleicht seine Innovationsschwäche überwindet und dafür seine Regulierungsstärke hinter sich lassen kann.