Hannes Heide (S&D). – Geschätzte Frau Präsidentin, geschätzter Herr Kommissar. Das Verschwinden, die Inhaftierung von Paul Rusesabagina passt gar nicht zu dem Bild, das Ruanda in Europa abgeben will.
Das Land bietet sich als sicher und stabil an, wirbt in Europa um Touristen und sponsert sogar ein Premier League-Fußballteam. Der Fall Rusesabagina, der Umgang mit den Rechten eines Bürgers Belgiens und damit der Europäischen Union, stellt allerdings alle diese Bemühungen in den Schatten und schädigt nachhaltig den Ruf Ruandas in Europa.
Das sind nicht die Nachrichten, die wir aus Ruanda erhalten wollen, denn sein Schicksal ist freilich kein Einzelfall. Immer wieder kommt es zu Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit Inhaftierungen von Regierungskritikern. Zahlreiche Fälle von Verfolgung und Todesfällen in Polizeigewahrsam oder Haft bleiben unaufgeklärt. Der Umgang mit Paul Rusesabagina wird daher zum Symbol für den Umgang mit Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten in Ruanda.
Paul Rusesabagina muss umgehend ermöglicht werden, Rechtsmittel gegen seine Festnahme zu ergreifen und sich von einem Rechtsbeistand seiner Wahl vertreten zu lassen. Sein Fall ist von einem unabhängigen Gericht unter internationalen Rechtsstandards zu verhandeln. Ruanda muss seine eingegangenen Verpflichtungen aus dem Cotonou-Abkommen, der Afrikanischen Charta und dem Internationalen Pakt über politische und bürgerliche Rechte einhalten.
Die Institutionen der Europäischen Union sind aufgefordert, die Rechtmäßigkeit der Festnahme zu untersuchen. Denn immerhin unterstützt die Europäische Union Ruanda im 11. Europäischen Entwicklungsfonds mit insgesamt 460 Millionen EUR, die auch mit dem Aufbau demokratischer Strukturen und dem Schutz der Menschenrechte verknüpft sind.
Die Delegation der EU in Ruanda sowie die belgische Botschaft müssen die Möglichkeit bekommen, den Prozess gegen Rusesabagina zu überwachen und ihn im Gefängnis zu untersuchen. Der Menschenrechtsdialog mit Ruanda ist auf höchster Ebene zu führen.