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Ausführliche Sitzungsberichte
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Donnerstag, 25. März 2021 - Brüssel Überprüfte Ausgabe

Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung, der technischen Unterstützung und der Durchfuhr betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Aussprache)
MPphoto
 

  Manuela Ripa, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar Šefčovič. Die EU versteht sich als Wahrer der Menschenrechte in Europa und weltweit. Der alljährlich durch das Europäische Parlament vergebene Sacharow-Preis symbolisiert diesen Anspruch.

Daher war es nur folgerichtig, mit der Dual-Use-Verordnung die Nutzung von Überwachungstechnik durch autoritäre Regime stark einschränken zu wollen. Denn wir dürfen nicht vergessen: Mithilfe von europäischen Technologien werden Regimekritiker verhaftet, gefoltert und ermordet. Doch diese Verordnung ist nur ein Pyrrhussieg, der die wesentlichen Schutzkriterien nicht garantieren kann. Diese Verordnung bringt kaum sinnvolle Verbesserungen.

Ich finde es mehr als bedauerlich, dass die deutsche EU-Ratspräsidentschaft die Dual-Use-Verordnung auf Biegen und Brechen schnell, aber lückenhaft zu Ende bringen wollte, nachdem der Rat die Verhandlungen jahrelang blockiert hatte. Denn eine lückenhafte Verordnung hilft den Menschenrechten nicht. Damit ist eine Gesetzgebung entstanden, die nur uralte Techniken berücksichtigt und den Export von modernen Überwachungssystemen kaum noch einschränkt. Zwar konnten einige Kernpunkte meiner Fraktion in den finalen Text eingebracht werden, doch alle guten Errungenschaften bringen uns nichts, wenn kritische Dual-Use-Produkte überhaupt nicht von der Verordnung erfasst werden.

Als Hauptproblem sind hier ganz klar die Definition „Güter für die digitale Überwachung“ und die Catch-all-Klausel zu nennen. Beide sind lückenhaft, weil sie nur für verdeckte Überwachungssysteme gelten. Die meisten Überwachungssysteme werden somit nicht erfasst, weil sie nicht verdeckt, sondern gut sichtbar eingesetzt werden wie zum Beispiel Überwachungskameras. Selbst bestimmte Technik für das Anzapfen von Informations- und Telekommunikationssystemen kann problemlos exportiert werden, weil sie eigentlich für harmlose Zwecke konstruiert wurde, zum Beispiel für Telefonabrechnungen – deshalb auch der Begriff dual use.

Mit der gleichen Technik, nur anders angewendet, können aber auch Gespräche aufgezeichnet werden. Der Gesetzentwurf hat es versäumt, hier eine gute Unterscheidung zu treffen. Analyseprogramme, mit denen man Regimegegner identifizieren kann, können leider nach wie vor exportiert werden. Die sogenannte Catch-all-Klausel hatte den Zweck, der sich rasant entwickelnden Technik Rechnung zu tragen. Man kann heute aber nicht bei allen Überwachungssystemen so exakt definieren, ob ein Verstoß gegen die Dual-Use-Verordnung vorliegt oder nicht.

Es bleibt nur noch die Hoffnung, dass die Mitgliedstaaten wenigstens einige der Lücken durch schärfere nationale Gesetze schließen werden. Wir haben hier klar die Chance und damit ein europäisches Momentum verpasst, den betroffenen Regimekritikern zu helfen.

 
Letzte Aktualisierung: 22. Juli 2021Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen