Der Verstoß gegen das Kinderrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und die Benutzung von Minderjährigen durch die marokkanischen Behörden während der Migrationskrise in Ceuta
Bettina Vollath, im Namen der S&D-Fraktion. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, Frau Kommissarin! Am 19. Mai erreichte der 16-jährige Ashraf, von Marokko losgeschickt, unter Lebensgefahr mittels Plastikflaschen das Ufer Ceutas. Ashraf ist einer von jenen, die an diesem Mittwoch nicht einfach zu Hause eine schöne Zeit verbracht haben, so wie es Minderjährige eigentlich tun sollten. Nein, Ashraf – und mit ihm viele andere Kinder – wurden an diesem Tag zum Druckmittel einer unmenschlichen Politik.
Dieser völlig inakzeptable Vorfall und die daher sehr schwierige diplomatische Situation erfordern zweifellos eine ganz besondere Sensibilität der europäischen Behörden. Eine geflüchtete Person, bei der auch nur die Vermutung besteht, dass sie minderjährig ist, muss besonders geschützt und darf keinesfalls mit Gewalt zurückgedrängt werden.
Damit sich nicht wiederholt, was wir in Ceuta oder auch im Februar 2020, als die Türkei plötzlich die Grenze für geöffnet erklärt hatte, beobachten mussten, gibt es nur einen Weg: Menschenrechte – und damit auch Kinderrechte – immer und ohne Wenn und Aber zu garantieren.