Die Präsidentin. – Zum Beschluss des PECH-Ausschusses über die Aufnahme interinstitutioneller Verhandlungen gemäß Artikel 71 Absatz 1 GO, der bei der Eröffnung am Montag, 7. März 2021, bekannt gegeben wurde, hat die Präsidentin keine Anträge zur Abstimmung im Parlament von Mitgliedern oder einer oder mehreren Fraktionen erhalten, durch die mindestens die mittlere Schwelle erreicht wird. Der Ausschuss kann deshalb die Verhandlungen aufnehmen.