Zum Portal des Europäischen Parlaments zurückkehren

Choisissez la langue de votre document :

  • bg - български
  • es - español
  • cs - čeština
  • da - dansk
  • de - Deutsch
  • et - eesti keel
  • el - ελληνικά
  • en - English
  • fr - français
  • ga - Gaeilge
  • hr - hrvatski
  • it - italiano
  • lv - latviešu valoda
  • lt - lietuvių kalba
  • hu - magyar
  • mt - Malti
  • nl - Nederlands
  • pl - polski
  • pt - português
  • ro - română
  • sk - slovenčina
  • sl - slovenščina
  • fi - suomi
  • sv - svenska
 Index 
 Vollständiger Text 
Ausführliche Sitzungsberichte
XML 2k
Mittwoch, 23. März 2022 - Brüssel Überprüfte Ausgabe

Roamingverordnung (Neufassung) (Aussprache)
MPphoto
 

  Andreas Schwab, Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. – Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst einmal die Gelegenheit nutzen, Frau Kollegin Winzig zu einer exzellenten Arbeit als Berichterstatterin für den federführenden Ausschuss zum Thema Roaming zu danken. Es ist wichtig, dass wir das Kernanliegen der Regulierung in diesem Bereich aufrechterhalten, dass wir nämlich den Bürgerinnen und Bürgern, den Nutzerinnen und Nutzern, den Verbrauchern den Binnenmarkt in einer Weise anbieten wollen, dass er ihnen am meisten nutzt.

Richtig ist dabei, dass dadurch natürlich die wirtschaftlichen Aspekte der Anbieter ein Stück weit eingeschränkt werden mussten; und wir sehen – und ich weiß, dass auch Frau Kollegin Winzig sich dessen bewusst ist –, dass das Investieren in den europäischen Telekommunikationsmarkt in den vergangenen zehn Jahren deutlich weniger attraktiv war als beispielsweise in den amerikanischen Markt. Wir sehen das auch bei einigen Unternehmen, die ich jetzt nicht namentlich erwähnen möchte. Aber das muss uns natürlich für die kommenden zehn Jahre Auftrag sein, dass wir die Investitionsbedingungen auch in Europa wieder vereinfachen.

Gleichzeitig, Frau Präsidentin, möchte ich kurz darauf hinweisen, dass mir drei Punkte wichtig sind, auch mir als Mitglied des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz: Anrufe innerhalb der EU sind in den Anwendungsbereich aufgenommen worden. Das ist gut. Es macht keinen Sinn, dass Anrufe von zu Hause in ein anderes EU-Land im Anwendungsbereich sind und möglicherweise teurer sind als Anrufe im Ausland. Zum Zweiten hat Frau Kollegin Winzig für die EVP sicherstellen können, dass bei Diensten im In- und Ausland die gleiche Qualität gewährleistet wird. Das ist wichtig, denn mit 5G wird es immer bedeutsamer, dass die Dienste eine entsprechende Qualität haben. Und schließlich ist es wichtig, dass der effektive Zugang zu Notrufen in allen Mitgliedstaaten die gleiche Bedeutung bekommt und überall in gleicher Geschwindigkeit verfügbar ist.

Es sind drei gute Argumente, warum heute alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union von diesem Vorschlag profitieren. Und deswegen herzlichen Dank, Frau Kollegin Winzig.

 
Letzte Aktualisierung: 15. Juni 2022Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen