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Ausführliche Sitzungsberichte
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Mittwoch, 4. Mai 2022 - Straßburg Überprüfte Ausgabe

Wettbewerbspolitik – Jahresbericht 2021 (Aussprache)
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  Andreas Schwab, Berichterstatter. – Herr Präsident, Frau Vizepräsidentin! Zunächst einmal möchte ich mich bei Ihnen bedanken, weil Sie es immer wieder schaffen, die Diskussionen, die wir miteinander führen, auf eine sehr sachbezogene und ganz konstruktive Art zu führen. Das ist sehr beachtlich und macht diese Debatten auch sehr wertvoll, weil wir immer das Gefühl haben, dass Argumente, die vorgetragen werden, auch dort ankommen und auch mit dem größten Bemühen umgesetzt werden. Und das macht natürlich die Arbeit an derartigen Themen dann auch umso wertvoller.

Ich möchte aber gerne jetzt am Ende dieser Debatte auch noch Argumente aufgreifen, die von Kollegen vorgebracht wurden; das ist ja ein Stück weit auch der Kern dieser Aussprache. Ich würde vielleicht zunächst mal gerne mit Eva Kaili anfangen, die darauf hingewiesen hat, dass wir natürlich in einigen digitalen Märkten nach wie vor erhebliche Verzerrungen sehen. Deswegen bezieht sich der Jahresbericht zur Wettbewerbspolitik auch nochmals auf die Werbemärkte, die wir allerdings im Digital Markets Act in Artikel 5 und 6 bereits angesprochen haben. Da wird eben die Frage sein, welche Maßnahme am Ende schneller ist. Die Kommission hat ja bereits ein entsprechendes Verfahren eingeleitet.

Der zweite Punkt, den Andrea Caroppo aber auch Marc Angel angesprochen haben, ist die Frage der Energiepreise. Wir haben mit Kommissar Breton im Binnenmarkt-Ausschuss sehr klar darüber gesprochen und gefordert, dass wir zu einem integrierten Energiebinnenmarkt kommen. Es steht im Bericht so noch nicht drin, aber ich glaube, dass das ein entscheidender Schritt wäre, um die Energiepreise in Europa langfristig zu vereinheitlichen und die Resilienz, von der Frau Kollegin Pereira sprach, hinzubekommen. Da wird es noch etwas Druck brauchen, aber ein integrierter Energiebinnenmarkt würde Europa und seinen Bürgern erheblich nützen.

Claude Gruffat hat darauf hingewiesen, dass wir im Steuerrecht, obwohl wir den Sonderausschuss hatten, bei weitem noch nicht dort sind, wo wir sein wollten. Aber das wird eben leider davon abhängen, wie die Mitgliedstaaten diesen Prozess weiter vorantreiben wollen, denn für die Steuerpolitik bleiben eben die Mitgliedstaaten zuständig.

Und trotzdem war es eine geniale Idee der Kommission, auch von Ihnen, Frau Vizepräsidentin, über den Rückgriff auf das staatliche Beihilferecht am Ende zu günstige Steuern als unzulässige staatliche Beihilfen zu definieren. Und das hat ja auch Frau Kollegin Søgaard angesprochen, dass wir natürlich unbedingt darauf achten müssen, dass staatliche Beihilfen in einem nur vertretbaren Rahmen gemacht werden.

Und, Frau Präsidentin, wenn Sie mir den Kommentar noch erlauben, in der Coronakrise sind unglaublich hohe staatliche Beihilfen beantragt worden. Nur ein kleiner Teil ist ausgezahlt worden. Ein Land hat mehr als die Hälfte aller staatlichen Beihilfen beantragt, das ist das Land, aus dem der Kollege Repasi und ich kommen, und ich denke, es wäre für uns alle interessant, eine Evaluation vorzunehmen, was aus diesen staatlichen Beihilfen am Ende eigentlich geworden ist, ob sie wirklich einen namhaften und für die europäische Wirtschaft nützlichen Effekt hatten.

In diesem Sinne herzlichen Dank, Herr Präsident, herzlichen Dank, Frau Vizepräsidentin, und herzlichen Dank auch an alle Kolleginnen und Kollegen.

 
Letzte Aktualisierung: 20. Juli 2022Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen