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Montag, 4. Juli 2022 - Straßburg Überprüfte Ausgabe

Gesetz über digitale Dienste - Gesetz über digitale Märkte (Aussprache)
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  Andreas Schwab, Berichterstatter. – Frau Präsidentin, meine Damen und Herren von der Kommission, liebe Kolleginnen und Kollegen! Morgen stimmen wir über das Gesetz über digitale Märkte und über das Gesetz über digitale Dienste gemeinsam ab. Und damit – Frau Kollegin Schaldemose hat es schon erwähnt – liegt ein großes Stück Arbeit hinter uns. Europa läutet damit eine neue Ära der Tech-Regulierung ein, in der wir sicherstellen, dass künftig der Grundsatz gilt: Was offline nicht erlaubt war, ist auch online verboten.

Wir übernehmen damit als Europäische Union auch im internationalen Maßstab eine führende Rolle, weil es eine solche Kombination aus horizontaler Regulierung von Märkten und Diensten bisher nicht gibt. Die Europäische Union geht damit als wichtigster Gesetz- und Regelungsgeber voran mit dem Ziel, Märkte offenzuhalten und Transparenz über die Wirkungsweise von Algorithmen herzustellen.

Plattformen werden damit erstmals Verantwortung übernehmen müssen für die Rechtmäßigkeit der dort eingestellten Inhalte. Quasimonopolistische Unternehmen werden entlang der Grundsätze der sozialen Marktwirtschaft zum Respekt des Wettbewerbs gezwungen. Nicht mehr die Europäische Kommission, sondern die Unternehmen selbst müssen künftig nachweisen, dass sie freien Wettbewerb auf ihren Plattformen zulassen, und zwar einheitlich in der gesamten Europäischen Union.

Mit der Konzentration aufs Wesentliche haben wir unnötige Bürokratie vermieden und die Einheitlichkeit des europäischen Rechts gestärkt. Gleichzeitig wird die Durchsetzung, vor allem im Wiederholungsfalle, durch einen verschärften Strafrahmen erleichtert. Mit der Umkehr der Beweislast schaffen wir vor allem auch bei der Offenlegung von Interessenkonflikten und einem möglichen Verbot von marktgefährdenden Übernahmen einen Paradigmenwechsel, der aus der Erfahrung der vielen Wettbewerbsverfahren entstanden ist.

Damit hat auch das Europäische Parlament einen wichtigen Erfolg erzielt, weil wir in diesem Hause schon 2014 die Kommission zum Einschreiten aufgefordert hatten. Und darum ist es umso wichtiger, dass wir als Parlament heute abliefern, was wir vor acht Jahren angestoßen haben.

Aber – das gilt auch für die Kommission – wir liefern nicht nur, wir haben die Gesetze in vielen Punkten auch erheblich verbessert. Vor allem haben wir die beiden Gesetze zukunftsfest für zukünftige Entwicklungen gemacht. Nutzer werden künftig ausdrücklich vor die Wahl gestellt werden, welchen Dienst sie nutzen wollen. User können künftig ausdrücklich der diensteübergreifenden Nutzung ihrer Daten widersprechen. Und in den Online-Werbemärkten wird künftig wieder Transparenz verlangt – getreu dem Maßstab: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Weiter soll eine Reihe von Geräten künftig interoperabel werden, und auch bei Messenger-Diensten kann dies zu einer erheblichen Vereinfachung führen.

Und schließlich: Durch die Anwendung der Regeln werden künftig in Appstores, Suchmaschinen und Social Media wieder Bedingungen geschaffen, die auf Fairness zwischen den Beteiligten setzen und nicht auf das Recht des Stärkeren. Deswegen gilt ganz allgemein, dass die von Geschäftsinteressen geleitete Selbstbevorzugung künftig unter Wettbewerbsgesichtspunkten bewertet wird und nicht mehr von den Finanzinvestoren. Denn unser gemeinsames Ziel ist es, dass sich in den digitalen Märkten in Europa wieder die besten Unternehmen durchsetzen und nicht mehr nur die größten.

Dazu müssen wir uns nun auf die Umsetzung der Gesetze konzentrieren, und deswegen schlagen wir im diesjährigen Haushalt vor, insgesamt 150 Stellen als Mitarbeiter genau für diese Aufgabe einzustellen. Dabei geht es nicht um eine allgemeine Überwachung der Wirtschaft, sondern ausschließlich um eine zielgenaue Kontrolle der Zusagen der Gatekeeper im Rahmen des regulatorischen Dialogs. Nur wenn wir auf Augenhöhe im Dialog stehen, können wir sicher sein, dass die europäische Gesetzgebung den Respekt bekommt, den sie verdient. Das sind wir den Bürgern und unseren Unternehmen schuldig.

 
Letzte Aktualisierung: 10. Oktober 2022Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen