Gesetz über digitale Dienste - Gesetz über digitale Märkte (Aussprache)
Petra Kammerevert, Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Kultur und Bildung. – Herr Präsident! In beiden Verordnungen war es aus Sicht des Ausschusses für Kultur und Bildung notwendig, professionellen Journalismus zu stärken und die Verbreitung redaktionell verantworteter Inhalte zu schützen. Dies ist uns im DMA zum großen Teil gut geglückt. Mit seiner Hilfe können wir zukünftig verhindern, dass große Plattformen durch ihre jeweiligen Vertragsbestimmungen ihre marktbeherrschende Position ausnutzen – das dient unmittelbar dem Schutz der Presse- und Medienvielfalt.
Allerdings ist es uns im Digital Services Act nicht gelungen, von professionellen Journalisten erstellte, redaktionell verantwortete Medieninhalte, die bereits einer lückenlosen medienrechtlichen Kontrolle unterliegen, vollständig vor einem Zugriffs- und Kontrollrecht durch Plattformen zu schützen. Auch gehen aus meiner Sicht die Rechte, die der Kommission im Bereich der Inhaltekontrolle zugebilligt werden, unter dem Gesichtspunkt der Staatsferne entschieden zu weit.
Beides ist aus medienpolitischer Sicht, wie ich finde, eine mittelschwere Katastrophe. Medienfreiheit droht so ausgehöhlt zu werden. Wir dürfen durch EU-Recht den Wert des professionellen, vielfältigen Journalismus in der Presse, im Rundfunk sowie online nicht relativieren oder gar ignorieren.
Das Gegenteil von „gut“ ist „gut gemeint“. Das sollte sich die Kommission bei ihren Vorschlägen zum Media Freedom Act zu Herzen nehmen.