Zum Portal des Europäischen Parlaments zurückkehren

Choisissez la langue de votre document :

  • bg - български
  • es - español
  • cs - čeština
  • da - dansk
  • de - Deutsch (ausgewählt)
  • et - eesti keel
  • el - ελληνικά
  • en - English
  • fr - français
  • ga - Gaeilge
  • hr - hrvatski
  • it - italiano
  • lv - latviešu valoda
  • lt - lietuvių kalba
  • hu - magyar
  • mt - Malti
  • nl - Nederlands
  • pl - polski
  • pt - português
  • ro - română
  • sk - slovenčina
  • sl - slovenščina
  • fi - suomi
  • sv - svenska
 Index 
 Vollständiger Text 
Plenardebatten
XML 1k
Mittwoch, 9. November 2022 - Brüssel Überprüfte Ausgabe

REPowerEU-Kapitel in den Aufbau- und Resilienzplänen (Aussprache)
MPphoto
 

  Herbert Dorfmann (PPE). – Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich braucht die Europäische Union wieder mehr eigene Energie. Und natürlich kann die Landwirtschaft dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen, und muss auch dazu beitragen. Biogasanlagen können einen wichtigen Beitrag leisten, und sie können auch Kreislaufwirtschaft im Düngerbereich wieder fördern.

Aber der Vorschlag der Kommission, Geld aus der GAP, aus der Gemeinsamen Agrarpolitik, in REPowerEU zu verschieben, gibt schlichtweg keinen Sinn. Dieses Geld ist im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik, der strategischen Pläne bereits verplant. Und die Mitgliedstaaten können gerne – und das sollen sie auch tun – bereits heute im Rahmen der zweiten Säule der GAP Biogasanlagen fördern. Damit schaffen sie übrigens auch ein zusätzliches Einkommen für die Bäuerinnen und Bauern.

Geht dieses Geld aber nun an REPowerEU, dann geht es eben nicht mehr zu den bäuerlichen Betrieben. Es geht zu den großen Energiegesellschaften in Europa. Den Bäuerinnen und Bauern wird Geld genommen. Es wird kein Anreiz zu Kreislaufwirtschaft gegeben. Gülle wird nicht mehr vergärt, wahrscheinlich eher Mais. Und deswegen sollten wir das Ganze lassen und sollten dieses Verschieben von Geld wirklich nicht fördern.

 
Letzte Aktualisierung: 22. Februar 2023Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen