9.9. Accession to the Geneva Act of the Lisbon Agreement on Appellations of Origin and Geographical Indications (A9-0157/2023 - Marion Walsmann) (vote)
Marion Walsmann, Berichterstatterin. – Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch den Beitritt der Europäischen Union zur Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geographische Angaben ermöglichen wir es für alle geschützten Produkte, auch auf internationaler Ebene geschützt zu werden. Für einige europäische Produkte, die aus den sieben Mitgliedstaaten stammen, die bereits der Genfer Akte beigetreten waren, ist das bereits der Fall, für andere wiederum noch nicht.
Der Schutz der Ursprungsbezeichnungen und der geografischen Angaben hat einen echten Mehrwert. Es fördert das traditionelle Know-how und wirkt sich positiv auf Wachstum, Beschäftigung und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, insbesondere der kleinen und mittelständischen Unternehmen aus. Die Produzenten profitieren von einem rechtlichen Schutz ihrer geografischen Angaben auf den globalen Märkten und einer erhöhten Rechtsklarheit im Fall von Konflikten. Die Verbraucher profitieren von der durch eine geografische Angabe gegebenen Gewissheit, dass sie ein echtes Produkt mit spezifischen Eigenschaften kaufen.
Wenn zum Beispiel eine durch eine geografische Angabe geschützte Thüringer Rostbratwurst in einem Drittland gekauft wird, dann sollte der Käufer auch sicher sein, dass es sich um eine echte Thüringer Wurst aus Thüringen in Deutschland handelt. Und andersherum sollten wir uns beim Supermarkt-Einkauf in der EU sicher sein, dass ein Kaffee, der als geografische Angabe aus Kolumbien geschützt ist, auch tatsächlich aus Kolumbien stammt. Die heutige Abstimmung basiert auf einem EuGH-Urteil, welches den Beitritt der EU und der sieben Mitgliedstaaten ermöglicht.
Ich möchte mich bei Ihnen allen sehr, sehr herzlich dafür bedanken, dass diese Abstimmung wirklich so zügig zustande kommen kann, damit auch die Frist, die der EuGH gesetzt hat, eingehalten werden kann.