Antwort von Marta Kos im Namen der Europäischen Kommission
12.2.2025
Der Kommission ist der Fall von Herrn Can Atalay bekannt, wie aus dem im Oktober 2024 veröffentlichten Länderbericht über die Erweiterung[1] hervorgeht. Dem Bericht zufolge ist der Grundsatz der Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit der Justiz zwar in der türkischen Verfassung und in anderen Rechtsvorschriften verankert, jedoch ist es zu einer zunehmenden Politisierung gekommen. In vielen Fällen — wie auch in jenem von Herrn Atalay — haben die Gerichte der unteren Instanzen die Umsetzung der Urteile des Verfassungsgerichts nicht vorgenommen oder verzögert. Wie aus dem Bericht hervorgeht, stellte das türkische Verfassungsgericht fest, dass das aktive und passive Wahlrecht Herrn Atalays sowie dessen Recht auf persönliche Sicherheit und Freiheit verletzt worden sind.
Seit Herr Atalay im April 2022 inhaftiert wurde, verfolgt die Kommission die Entwicklungen in seinem Fall. Die EU-Delegation in Ankara hält sich über die Haftbedingungen von Herrn Atalay durch ihre Kontakte zu seinen Kollegen, Anwälten und anderen Interessenträgern auf dem Laufenden. Allerdings war es nicht möglich, ihn im Gefängnis zu besuchen.
Gemäß der Gemeinsamen Mitteilung über die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei vom November 2023 wird der Dialog über Rechtsstaatlichkeit sowie Grundrechte und Grundfreiheiten ein wesentlicher Bestandteil der Beziehungen zwischen der EU und der Türkei bleiben[2]. Die Kommission wird weiterhin überwachen, wie es um die Grundrechte und die Rechtsstaatlichkeit in der Türkei bestellt ist.