Anwendung des Gesetzes über digitale Dienste auf den deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk
20.1.2025
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-000228/2025
an die Kommission
Artikel 144 der Geschäftsordnung
Christine Anderson (ESN)
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) in Deutschland hat seine Aktivitäten im Internet massiv ausgebaut. Die Verantwortlichen betonen die zunehmende Bedeutung des Internets für den ÖRR und sehen darin die Notwendigkeit einer stärkeren Präsenz in diesem Bereich. So planen sie beispielsweise eine umfangreiche Streaming-Offensive. Ein Zukunftsprojekt ist die Entwicklung eines ARD-weiten Streaming-Netzwerks in Kooperation mit dem ZDF. Bereits heute bieten die umfangreichen Mediatheken und zahlreichen Internetseiten des ÖRR eine Vielzahl an Informationen. Viele dieser Plattformen ermöglichen es den Nutzern zudem, eigene Inhalte beizusteuern, beispielsweise über das junge Angebot Funk. Auch Kommentarfunktionen sind häufig integriert. Online-Diskussionsrunden werden angeboten. Dabei werden interaktive Formate zunehmend genutzt, um gerade junge Zielgruppen zu erreichen. Dies wirft jedoch auch Fragen zur Abgrenzung gegenüber privaten Medienanbietern auf, die im digitalen Bereich ebenfalls stark vertreten sind.
- 1.Unterfallen nach Ansicht der Kommission die Online-Plattformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dem Anwendungsbereich des Gesetzes über digitale Dienste?
- 2.Hat die Kommission Kenntnis darüber, ob die deutsche Bundesnetzagentur, die für Umsetzung und Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste in Deutschland zuständig ist, entsprechende Regulierungsbestrebungen entfaltet hat?
- 3.Wird die Kommission die Bundesnetzagentur anweisen, die Online-Plattformen des ÖRR zu regulieren?
Eingang: 20.1.2025