Zeitplan für Interoperabilität
4.3.2025
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-000909/2025
an die Kommission
Artikel 144 der Geschäftsordnung
Özlem Demirel (The Left)
Das EU-Projekt Interoperabilität zielt darauf ab, mehrere biometriebasierte Datenbanken zu vernetzen und neu zu organisieren, darunter das Schengener Informationssystem (SIS II), das Visa-Informationssystem (VIS), das System zur Erfassung der Fingerabdrücke von Asylbewerbern Eurodac, das Strafregisterinformationssystem für Drittstaatsangehörige (ECRIS-TCN) und das Einreise-/Ausreisesystem (EES). Kernstück des Projekts ist das gemeinsame biometrische Abgleichsystem (sBMS). Zusätzlich soll ein Europäisches Suchportal (ESP) für eine gleichzeitige Abfrage aller fünf Systeme entwickelt werden. In einem gemeinsamen Speicher für Identitätsdaten (CIR) sollen sämtliche biometrischen Daten zentral gespeichert werden. Jedoch kommt es bei den neu zu errichtenden Systemen zu teils drastischen Verzögerungen.
- 1.Welchen derzeit verbindlichen Zeitplan strebt die Kommission zur Umsetzung des Projekts Interoperabilität und für die nötigen neuen Rechtsvorschriften (etwa die Eurodac-Neufassung) an?
- 2.Wann sollen die nationalen beziehungsweise zentralen Systeme ECRIS-TCN, EES, VIS4EES, ETIAS, sBMS, ESP, CIR technisch startbereit sein und schließlich in Betrieb genommen werden?
- 3.Gedenkt die Kommission, wegen der drastischen Verspätung bei der Inbetriebnahme des EES Schadenersatz von den säumigen Lieferanten zu fordern, und ermittelt sie dazu auch gegen die frühere Atos-Managerin und zwischenzeitliche eu-LISA-Chefin Agnès Diallo?
Eingang: 4.3.2025