Parlamentarische Anfrage - E-002321/2025(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-002321/2025(ASW)

Antwort von Marta Kos im Namen der Europäischen Kommission

Nach dem Beschluss, der Ukraine im Juni 2022 den Kandidatenstatus zuzuerkennen, befindet sich die Ukraine derzeit in der Screening-Phase der Beitrittsverhandlungen. Die Entscheidung, ob „Cluster 1 — Wesentliche Elemente“ eröffnet werden soll, trifft der Rat. Was Reformen anbelangt, so hat die Ukraine ein transparentes Vorauswahlsystem für die Richter am Verfassungsgericht eingerichtet und die Justizverwaltungsorgane weiter reformiert. Sie hat ihren institutionellen Rahmen für die Korruptionsbekämpfung und ihre Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche, Schmuggel und Finanzermittlungen gestärkt. Sie hat ein Gesetz zur Reform des Büros für wirtschaftliche Sicherheit, ein neues Mediengesetz und überarbeitete Rechtsvorschriften betreffend nationale Minderheiten verabschiedet.

Weitere Fortschritte sind erforderlich, unter anderem bei der Ernennung von Richtern und Staatsanwälten, bei Überprüfungs- und Disziplinarverfahren, bei der Gewährleistung der Unabhängigkeit der Einrichtungen zur Korruptionsbekämpfung und bei der Reform der Strafverfolgungsbehörden. Nach der Überarbeitung der Verfahrensweise bei der Erweiterung[1], die den EU-Beitrittsprozess glaubwürdiger, berechenbarer und dynamischer gemacht hat, wurden die Anforderungen nicht geändert. Die EU-Beitrittsverhandlungen beruhen nach wie vor auf Leistung und Gleichbehandlung, wodurch die Rechtsstaatlichkeit in den Mittelpunkt des Prozesses gestellt wird. Die Kommission unterstützt weiterhin alle Erweiterungsländer auf dem Weg zum EU-Beitritt.

Insgesamt ist und bleibt die Erweiterung für die Kommission eine Priorität, nicht zuletzt aufgrund des geopolitischen Kontexts, einschließlich des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine. Der geopolitische Kontext könnte sich auf den Weg zum Beitritt auswirken, entbindet ein Kandidatenland jedoch nicht von der Erfüllung aller für den EU-Beitritt erforderlichen Verpflichtungen. Wie auch in früheren Runden der EU-Beitrittsverhandlungen werden Übergangsregelungen eine Ausnahme sein, die zeitlich und in Bezug auf ihren Anwendungsbereich begrenzt sind.

Letzte Aktualisierung: 6. Oktober 2025
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen