Staatlich gebilligte Aufstachelung zum Hass und zur systematischen Drangsalierung der Baha’i in Iran
15.10.2025
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-004054/2025/rev.1
an die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
Artikel 144 der Geschäftsordnung
Günther Sidl (S&D), Lukas Mandl (PPE), Andreas Schieder (S&D), Hannes Heide (S&D), Elisabeth Grossmann (S&D), Helmut Brandstätter (Renew), Evelyn Regner (S&D)
Die Drangsalierung der Baha’i in Iran hat ein neues Ausmaß erreicht, nachdem der schiitische Geistliche kürzlich eine Erklärung abgegeben hatte, in der er forderte, den Baha’i ihre bürgerlichen Rechte abzuerkennen, und sie zu Feinden des Islam erklärte. Durch diese Äußerungen, denen staatsnahe Medien beipflichten, wird religiös motivierter Drangsalierung Vorschub geleistet, sodass sich die bereits gefährliche Lage für diese friedliche Minderheit in dem Land weiter verschlechtert.
Unlängst haben die Staatsorgane Irans Artikel 49 der Verfassung des Landes erneut grob missbräuchlich ausgelegt, um rechtmäßig erlangtes Hab und Gut der Baha’i zu beschlagnahmen. Infolge der Beschlagnahme wurde es dem Hauptquartier für die Ausführung der Befehle des Imams Chomeini und mithin der unmittelbaren Kontrolle der Regierung unterstellt.
In seinem jüngsten globalen Bericht über Intoleranz und Gewalt aufgrund der Religion oder der Weltanschauung wies der Generalsekretär der Vereinten Nationen erneut auf die Schlussfolgerungen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen vom April 2025 hin und forderte die Regierung Irans auf, allen Formen der Drangsalierung der Baha’i rechtlich und in der Praxis ein Ende zu setzen.
Die geschilderten Entwicklungen geben Anlass zu Besorgnis.
- 1.Welche Sofortmaßnahmen gedenkt die VP/HR zu ergreifen, um gegen die staatlich gebilligte, religiös motivierte Drangsalierung der Baha’i in Iran vorzugehen?
- 2.Wie gedenkt die EU in Anbetracht des Durchführungsbeschlusses (GASP) 2025/774 des Rates[1], in dem auf die Drangsalierung der Baha’i eingegangen wird, die Sanktionen gegen die iranischen Organisationen, die für diese Missstände und Übergriffe verantwortlich sind, künftig um- und durchzusetzen, auch gegen das Hauptquartier für die Ausführung der Befehle des Imams Chomeini?
- 3.Wie gedenkt die EU, die Lage der Baha’i in multilateralen und bilateralen Gesprächen gegenüber Iran zur Sprache zu bringen?
Eingang: 15.10.2025
- [1] Durchführungsbeschluss (GASP) 2025/774 des Rates vom 14. April 2025 zur Durchführung des Beschlusses 2011/235/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran (ABl. L, 2025/774, 14.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2025/774/oj).