Antwort der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin Kallas im Namen der Europäischen Kommission
27.2.2026
Das Völkerrecht und die in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Grundsätze der territorialen Unversehrtheit und der staatlichen Souveränität müssen unter allen Umständen gewahrt werden. Den Mitgliedern des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen kommt in dieser Hinsicht eine besondere Verantwortung zu. Diese Botschaft wurde in der Erklärung der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin vom 4. Januar 2026, die von 26 Mitgliedstaaten unterstützt wurde[1], sowie vom Präsidenten des Europäischen Rates[2] und der Präsidentin der Kommission[3] in ihren öffentlichen Reaktionen auf die Intervention der USA in Venezuela hervorgehoben.
Die EU hat wiederholt erklärt, dass Nicolás Maduro nicht über die Legitimität eines demokratisch gewählten Präsidenten verfügt[4], und setzt sich weiterhin für einen friedlichen Übergang zur Demokratie in Venezuela unter venezolanischer Führung ein. Die Achtung des Willens des venezolanischen Volkes stellt nach wie vor die einzige dauerhafte Lösung für Venezuela dar. Die EU ist bereit, alle Venezolaner bei diesem Übergangsprozess zu unterstützen und zu begleiten.
Die EU bekräftigt ihr unerschütterliches Bekenntnis zu den in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Werten und Grundsätzen und setzt sich weiterhin für die Förderung eines starken, effizienten und widerstandsfähigen multilateralen Systems ein, das auf dem Völkerrecht beruht und in dessen Mittelpunkt die Vereinten Nationen stehen.
Die EU ist nach wie vor bereit, in allen Fragen von gemeinsamem Interesse konstruktiv mit den USA zusammenzuarbeiten. Gleichzeitig wird die EU weiterhin für ihre Interessen eintreten und sich selbst, ihre Mitgliedstaaten, ihre Bürgerinnen und Bürger und ihre Unternehmen gegen jede Form von Nötigung verteidigen.
Außerdem unterstützt die EU weiterhin ein inklusives, regelbasiertes multilaterales System, das fest in den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen verankert ist. Die EU wird die Souveränität, territoriale Unversehrtheit und Unverletzlichkeit der Grenzen als Grundprinzipien des Völkerrechts weiterhin wahren.
- [1] https://www.eeas.europa.eu/eeas/venezuela-statement-high-representative-aftermath-us-intervention-venezuela_en.
- [2] https://x.com/eucopresident/status/2007423971436732438.
- [3] https://x.com/vonderleyen/status/2007440364135674172.
- [4] https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2025/01/10/venezuela-statement-by-the-high-representative-on-behalf-of-the-eu-on-the-events-of-10-january-2025/.