Parlamentarische Anfrage - E-000333/2026(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-000333/2026(ASW)

Antwort der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin Kallas im Namen der Europäischen Kommission

Der Europäische Auswärtige Dienst und die Kommission erörtern derzeit mit dem Rat eine neue Sanktionsregelung zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität und des Menschenhandels sowie gegebenenfalls anderer Formen der organisierten Kriminalität. Der genaue Anwendungsbereich der vorgeschlagenen neuen Regelung wird vom Ergebnis dieser Beratungen abhängen.

Die Regelung sollte sich im Rahmen ihres Anwendungsbereichs gegen natürliche Personen und Einrichtungen, einschließlich einschlägiger organisierter krimineller Gruppen, richten, deren Handlungen eine Bedrohung für die Sicherheit der EU darstellen. Nach der Einführung der Sanktionsregelung werden die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin oder die Mitgliedstaaten spezifische Vorschläge für die Aufnahme in die Sanktionsliste machen können, die vom Rat auf der Grundlage der politischen Durchführbarkeit und unter Berücksichtigung ihrer rechtlichen Stichhaltigkeit bewertet werden müssen.

Soweit möglich und sinnvoll, wird sich der Vorschlag für die neue Sanktionsregelung auf Elemente anderer horizontaler und neuerer Sanktionsregelungen stützen. Der Vorschlag für eine neue Sanktionsregelung wird voraussichtlich im ersten Quartal 2026 fertiggestellt.

Letzte Aktualisierung: 3. März 2026
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