Antwort von Herrn Patten im Namen der Kommission
8.4.2003
Die Kommission dankt dem Herrn Abgeordneten für die Informationen über den Fall der Eheleute Liu. Sie hält sich anhand von Berichten regierungsunabhängiger Organisationen und von Beobachtern vor Ort bezüglich der Situation der Falun Gong-Bewegung regelmäßig auf dem Laufenden.
Die Kommission verfolgt die Entwicklung der Menschenrechtssituation in China mit großer Aufmerksamkeit. Sie ist der Meinung, dass der 1996 eingerichtete bilaterale Dialog für die Union das ideale Forum ist, ihre Bedenken in Bezug auf die Menschenrechtssituation in China in aller Deutlichkeit vorzutragen.
Die Union hat im Rahmen dieses Dialogs immer wieder an die Bedeutung erinnert, die sie der Wahrung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und der Vereinsfreiheit beimisst; dies ist in der Tat ein Leitmotiv in diesem Dialog, in dem sie auch immer wieder darauf besteht, dass sämtliche Maßnahmen außer Kraft gesetzt werden, die diese Freiheiten einengen könnten.
Einige Anhänger der Falun Gong-Bewegung zählen zu den Fällen, auf die die Union in diesem Kontext direkt verwiesen hat.
ABl. C 268 E vom 07/11/2003