Anwendung der Milchquotenregelung in Italien
4.6.2003
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1989/03
von Maurizio Turco (NI) und Monica Frassoni (Verts/ALE)
an die Kommission
- Die Milchquotenregelung hat zwischen 1995 und 2001 in Italien über eine Milliarde Euro an zusätzlichen Abschöpfungen verursacht;
- die italienische Regierung hat den zuständigen parlamentarischen Ausschüssen einen Reformvorschlag vorgelegt, wonach die gegen die Erzeuger während des oben genannten Zeitraums verhängten Sanktionen erlassen werden sollen sowie ein andere Abschöpfungsregelung eingeführt werden soll;
- maßgebliche Schätzungen besagen, dass die sogenannte „schwarze“ Milchvermarktung 20% des gesamten Milchmarktes ausmacht und dass betrügerische Praktiken vorherrschen, z.B. Import von nicht verzeichneter Milch aus dem Ausland sowie Wiederverwendung von für Viehfutter vorgesehenem Milchpulver;
- aus den Formblättern L1, die der staatlichen italienischen Agentur für Abgaben in der Landwirtschaft AGEA (Agenzia Erogazioni in Agricoltura) im Rahmen der Kampagne der Jahre 2001/2002 von Milchaufkäufern übermittelt und von ca. 60.000 Erzeugern unterschrieben wurde, ergibt sich folgendes Bild:
a) 5.953 Betriebe bestätigen, dass sie Milch produziert haben, geber aber gleichzeitig an, dass sie keine Tiere halten oder machen falschen Angaben über die Anzahl der gehaltenen Tiere; die Gesamtmenge, die diesen „Produzenten“ zugeschrieben werden kann, beläuft sich auf sechshunderttausend Tonnen;
b) 2.527 Betriebe geben an, dass die Milchproduktion pro Tier sich jährlich auf 12.000 kg beläuft, solche Mengen können die Tiere keinesfalls erbringen; es werden auch Mengen von 284.744 kg jährlich pro Tier angegeben;
c) 157 Betriebe geben einen Milchfettgehalt von unter 2,80 % an. Dies ist die Untergrenze, bei der das gelieferte Produkt noch als „Milch“ bezeichnet werden kann;
d) eine große Anzahl von Käufern hat Milch mit gleichem Milchfettgehalt von vielen verschiedenen Erzeugern gekauft, wobei die gelieferte Milchmenge der berichtigten Milchmenge entsprach. Somit kann die Vermutung aufgestellt werden, dass für diese Milch die gesetzlich vorgeschriebenen chemischen und mikrobiologischen Untersuchungen nicht durchgeführt worden sind (oder dass die Milch nicht aus diesen Betrieben stammt). Die hygienischen und gesundheitlichen Folgen, die sich daraus ergeben, sind leicht nachvollziehbar;
- angesichts des Chaos, das beim nationalen Register für Rinder herrscht, welches das Hauptinstrument für die Überprüfung des Bestands und des Verkaufs der Tiere ist, konnten sich die oben genannten schwerwiegenden „Anomalien“ bislang nur mit erheblichen Verzögerungen und Schwierigkeiten nachweisen lassen;
Kann die Kommission in Anbetracht des Gesagten mitteilen, ob ihr die oben beschriebenen schwerwiegenden Anomalien bekannt sind, sowie ob und welche Initiativen sie ergreifen wird, um den europäischen Haushalt und die Gesundheit der Verbraucher zu schützen?
ABl. C 58 E vom 06/03/2004