Parlamentarische Anfrage - E-2250/2003Parlamentarische Anfrage
E-2250/2003

Verletzung der Religionsfreiheit in China. Festnahme von Pater Lu Xiaozhou, Priester der katholischen Untergrundkirche

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2250/03
von Maurizio Turco (NI), Marco Pannella (NI), Marco Cappato (NI), Benedetto Della Vedova (NI), Gianfranco Dell'Alba (NI) und Olivier Dupuis (NI)
an die Kommission

- Wie die katholische Nachrichtenagentur „Uca News“ berichtet, wurde Pater Lu Xiaozhou, ein Priester der Katholischen Untergrundkirche, am 16. Juni d. J. in Wenzhou (1 416 Kilometer südöstlich von Peking) auf dem Weg in ein Krankenhaus, wo er Kranke betreuen wollte, verhaftet;

 

- haben Sicherheitskräfte am Nachmittag desselben Tages seine Wohnung durchsucht und seine gesamte Habe beschlagnahmt;

 

- wurde Pater Lu Xiaozhou am 17. Juni dem Büro für religiöse Angelegenheiten überstellt, wo er eine Erklärung unterschreiben sollte, der zufolge er der von der Regierung anerkannten Katholischen Patriotischen Vereinigung beitreten wolle;

 

- laut der Agenturmeldung wird der Priester wahrscheinlich erst freigelassen, wenn er die Erklärung unterzeichnet hat;

 

- dieser Vorfall ereignete sich wenige Tage vor der Verhaftung von 12 Mitgliedern der Protestantischen Untergrundkirche in einem Dorf der Provinz Yunnan.

 

Kann die Kommission in Anbetracht dieser Meldungen mitteilen:

 

- über welche Informationen sie in Bezug auf diese wiederholte Verletzung des in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankerten Rechts auf Religionsfreiheit verfügt;

 

- was sie für die unverzügliche Freilassung des katholischen Priesters und der 12 im Juni verhafteten protestantischen Christen zu unternehmen gedenkt;

 

- ob sie beabsichtigt, der chinesischen Regierung eine förmliche Verurteilung der in den Büros für religiöse Angelegenheiten gängigen Einschüchterungspraktiken zu übermitteln, die darauf abzielen, die Mitglieder der Untergrundkirchen zu zwingen, ihrem Glauben abzuschwören und den staatlich anerkannten offiziellen Kirchen beizutreten?

ABl. C 78 E vom 27/03/2004