Verletzung der Religionsfreiheit in Usbekistan in Bezug auf Bürger adventistischen Glaubens und Mitglieder der protestantischen Kirche Asiens
16.7.2003
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2486/03
von Maurizio Turco (NI)
an die Kommission
Fünf Monate nach einer Razzia gegen ihre kleine Glaubensgemeinschaft in Nukus, der Hauptstadt der nordwestusbekischen autonomen Republik Karakalpakstan, und über zwei Monate nach der Verhängung einer Geldstrafe gegen sie hat eine Gruppe von Adventisten für den 20. Juli 2003 eine gerichtliche Vorladung nach Nukus erhalten.
Der Staatsanwalt von Nukus, Sultan Ibragimov, lehnt es ab, Auskünfte über die Gründe dieser Vorladung zu erteilen.
Der für religiöse Angelegenheiten zuständige Beamte Nurula Jamalov hat eingeräumt, dass das während der Razzia bei den Adventisten beschlagnahmte Material in Usbekistan nicht verteilt werde.
Am 21. Juni 2003 wurde Nelya Denisova, Mitglied der protestantischen Kirche Asiens, vier Stunden lang von einem Offizier des Nationalen Sicherheitsdienstes (Ex-KGB) verhört. Der Nationale Sicherheitsdienst verbot der Frau, das Verhör öffentlich bekannt zu machen.
Der protestantischen Kirche Asiens ist es noch nicht gelungen, die Eintragung zu erwirken, die ihr zu einem legalen Status verhelfen würde, da Artikel 8 des usbekischen Religionsgesetzes von dem Geistlichen eine besondere religiöse Bildung verlangt.
In Wirtschaft und Handel bestehen zwischen der Europäischen Union und Usbekistan ausgezeichnete Beziehungen der Zusammenarbeit.
Könnte die Kommission mitteilen, ob sie über die schwerwiegenden und andauernden Verletzungen der Religionsfreiheit in Usbekistan und die geschilderten Vorfälle unterrichtet ist?
Welche Initiativen im Zusammenhang mit den Beziehungen der Zusammenarbeit könnten nach Auffassung der Kommission ein ernsthaftes und wirksames Instrument darstellen, um Usbekistan zu veranlassen, die Religionsfreiheit zu achten?