Verletzung der Religionsfreiheit in Armenien
21.7.2003
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2543/03
von Maurizio Turco (NI)
an die Kommission
- Anfang Juni wurde ein Zeuge Jehovas zu eineinhalb Jahren Arbeitslager verurteilt; zwei weitere wurden inhaftiert und angeklagt, weil sie sich weigerten, den Wehrdienst abzuleisten.
- Mit dieser Verurteilung steigt die Zahl der Zeugen Jehovas, die wegen Wehrdienstverweigerung verurteilt wurden, auf 24; weiteren 8 steht ein Prozess bevor.
- Den Zeugen Jehovas in Armenien, etwa 7.500 Menschen, wurde das Recht auf Eintragung als religiöse Organisation verweigert.
- Im Dezember 2002 wurde per Verordnung festgelegt, dass nur Anhänger der Armenisch-Apostolischen Kirche in den Polizeidienst aufgenommen werden können; für die Mitglieder der übrigen Konfessionen sind „aufklärende und erzieherische Maßnahmen vorgesehen, um den spontanen Austritt aus diesen Religionsgemeinschaften zu bewirken“. Sollten diese „aufklärenden und erzieherischen Maßnahmen“ nicht ausreichen, wird denjenigen, die bereits im Polizeidienst sind, gekündigt; den übrigen wird die Einstellung verweigert.
- Im Januar 2002 hatte sich Armenien anlässlich seiner Aufnahme in den Europarat bereit erklärt, ein Gesetz über eine Alternative zum Wehrdienst zu verabschieden und gleichzeitig die Verweigerer aus Gewissensgründen freizulassen. Bis heute wurde weder das Gesetz verabschiedet noch wurden die Wehrdienstverweigerer freigelassen.
- Am 13. Dezember 2002 bewertete die Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) das Verhalten der armenischen Behörden gegenüber den Zeugen Jehovas als „unbefriedigend“.
Könnte die Kommission angesichts der ausgezeichneten Kooperationsbeziehungen auf Wirtschafts- und Handelsebene zwischen der Europäischen Union und Armenien mitteilen, ob ihr dieser Sachverhalt bekannt ist?
Welche Initiativen könnten im Rahmen der Kooperationsbeziehungen ihrer Meinung nach ein ernstzunehmendes und wirksames Instrument sein, um Armenien zur Achtung der Religionsfreiheit zu bewegen?