Parlamentarische Anfrage - E-2586/2003(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-2586/2003(ASW)

Antwort von Herrn  Fischler im Namen der Kommission

Die Antworten auf die Schriftlichen Anfragen E-1477/03[1] und E-1480/03, für die einige Nachforschungen erforderlich waren, sind dem Herrn Abgeordneten inzwischen übermittelt worden.

Für die betreffenden Agrarerzeugnisse werden insbesondere deswegen keine Ausfuhrerstattungen gewährt, weil für viele dieser Erzeugnisse, wie etwa Schweinefleisch, schlicht keine Erstattungen vorgesehen sind. Auch wenn Ausfuhrerstattungen gewährt würden, könnten die Exporteure aus unterschiedlichsten Gründen von der Beantragung einer Ausfuhrerstattung absehen: So sind z.B. bei kleinen Mengen die Verwaltungskosten für die Beantragung der Erstattung teilweise höher als der Betrag, auf den sich die betreffende Erstattung beläuft.

Dem Herrn Abgeordnete liegen Daten aus verschiedenen Quellen vor, die jeweils in einem bestimmten Kontext und für bestimmte Zwecke gesammelt wurden und deshalb jeweils unterschiedliche Bedeutung haben. So wurde z.B. der Unterschied zwischen den Zahlen von Comext (die Eurostat-Datenbank, mit der die Warenströme des Außenhandels beobachtet werden) und CATS (Prüfpfadsystem für den Rechnungsabschluss mit Daten über die gezahlten EU-Beihilfen) in der Antwort zur Schriftlichen Anfrage E-1478/03[2] erläutert. Bei den auf den ersten Blick vorhandenen Unterschieden muss es sich also nicht unbedingt um Unstimmigkeiten handeln; die unterschiedlichen Daten können auch durch eine andere Betrachtungsweise desselben Sachverhalts bedingt sein, so dass sie sich nicht widersprechen, sondern vielmehr ergänzen.

Dem Herrn Abgeordneten und dem Generalsekretariat des Parlaments werden drei Auszüge aus der Comext-Datenbank übermittelt.

Diese Tabellen enthalten Daten zu den Ausfuhren aus den Mitgliedstaaten nach Vatikanstadt.

Jede Tabelle enthält die Daten zu einer Produktgruppe und gibt den Wert der Jahresdaten von 1989 bis 2001 wieder.

ABl. C 78 E vom 27/03/2004