Parlamentarische Anfrage - E-2586/2003Parlamentarische Anfrage
E-2586/2003

Neue Daten über die Ausfuhrerstattungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus den Mitgliedstaaten in den Vatikan

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2586/03
von Maurizio Turco (NI)
an die Kommission

Auf die Anfragen E-1477/03[1] und E-1480/03[2] bezüglich der Ausfuhrerstattungen für Agrarerzeugnisse aus den Mitgliedstaaten in den Vatikan hat Kommissionsmitglied Fischler am 21. Mai 2003 geantwortet, dass die Kommission dabei ist, die erforderlichen Informationen einzuholen, um diese Frage beantworten zu können, und dass sie das Ergebnis ihrer Untersuchungen sobald wie möglich weiterleiten wird. Im Rahmen eines Briefwechsels mit der Zollagentur der italienischen Republik, bei der die gleichen Daten wie von der Kommission angefordert wurden, wurde dem Fragesteller am 27. Mai mitgeteilt, dass noch nicht alle geforderten Angaben vorliegen, dass aber aus den verfügbaren Daten Folgendes hervorgeht:

  Bei den für 1989 angegebenen Nutznießern handelt es sich durchschnittlich um etwa 32.600 Personen.

 

  Aus den von der Zollstelle I in Rom übermittelten Angaben, die mit den Informationen aus dem Vatikan verglichen wurden, geht hervor, dass der Vatikan im Jahr 2001 548.925 kg Fleisch und 288.351 kg Molkerei- und Käseprodukte eingeführt hat; den Angaben des Vatikans zufolge belief sich der Import jedoch auf 505.553 bzw. 271.699 kg für 2001 und für das Jahr 2000 auf 712.232 bzw. 293.543 kg.

 

  Hinsichtlich der Ausfuhren Italiens in den Vatikan macht der italienische Zoll folgende Angaben:

a) Fleisch: 1998: 250.473 kg; 1999: 1.254.200 kg; 2000: 386.832 kg; 2001: 377.028 kg;

b) Zucker: 1998: 71.040 kg; 1999: 695.500 kg.

 

Vergleicht man die Daten für den Export Italiens in den Vatikanstaat, wie er vom italienischen Zoll erfasst wurde (Datenquelle: Datawarehouse, Sistema MERCE) mit dem CATS-System, so ist festzustellen, dass der Vatikan aus Italien

-  1998 250.473 kg Fleisch ohne die vorgesehene Gemeinschaftsbeihilfe importiert hat, was einen Verzicht auf etwa 169.000 Euro bedeutet;

-  1999 1.254.200 kg Fleisch importiert hat, davon allerdings nur 377.028 kg mit Gemeinschaftsbeihilfe, was wiederum einen Verzicht von ca. 556.000 Euro bedeutet;

-  im Jahr 2001 377.028 kg Fleisch importiert hat, davon nur 186.773 kg mit Gemeinschaftsbeihilfe, Verzicht also hier etwa 240.000 Euro.

 

Kann der Rat mitteilen, wieweit die Untersuchungen bezüglich der Antwort auf die oben genannten Anfragen gediehen sind?

 

Welche technischen Gründe rechtfertigen den Verzicht auf die Gemeinschaftsbeihilfen?

 

Teilt der Rat die Auffassung, dass lückenhafte und zum Teil immer stärker voneinander abweichende Daten der verschiedenen instutitionellen Quellen ein ernstes Problem für die Glaubwürdigkeit der Institutionen darstellen und dass sie auf mögliche Betrügereien zu Lasten der Gemeinschaftsfinanzen zurückzuführen sind, oder kann er diese Möglichkeit bereits ausschließen?

 

ABl. C 78 E vom 27/03/2004