Antwort von Herrn Verheugen im Namen der Kommission
14.11.2003
Die Kommission ist nicht in der Lage, Stellung zu Verfahren zu nehmen, die bei nationalen Gerichten anhängig sind. Für derartige Fälle ist allein die Judikative zuständig, in deren Tätigkeit die Kommission weder eingreifen kann noch darf. Die Kommission möchte anmerken, dass in einem Land, das die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert hat, eine Person, die der Auffassung ist, dass ihre Menschenrechte z. B. im Hinblick auf Artikel 6, Recht auf ein faires Verfahren, verletzt wurden, berechtigt ist, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit ihrem Fall zu befassen, nachdem alle innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft worden sind.
Die Kommission hat kürzlich vom rumänischen Justizministerium Informationen über den vom Herrn Abgeordneten angesprochenen Fall eingeholt. Nach dessen Angaben wurde Maurizio Trotta am 02. August 2002 in Untersuchungshaft genommen. Er wurde am 26. August vom Staatsanwalt, der dem Gericht in Dolj zugeordnet ist, formell des Verbringens von Drogen nach Rumänien, des Handels mit Drogen und des illegalen Drogenbesitzes angeklagt. Von den ersten beiden Anklagen wurde er vom Gericht am 9. Juli 2003 freigesprochen, wurde aber des illegalen Drogenbesitzes für schuldig befunden und zu zwei Jahren Haft verurteilt. Nach der vom Staatsanwalt beantragten Berufung wurde die Strafe für Herrn Trotta mit dem Urteil des Berufungsgerichts in Craiova vom 25. September 2003 wegen des Verbringens von Drogen nach Rumänien, des Handels mit Drogen und des illegalen Drogenbesitzes auf fünf Jahre erhöht.
Nach Maßgabe der einschlägigen rumänischen Rechtsvorschriften für Drogendelikte, insbesondere Gesetz Nr. 143 über die Bekämpfung des illegalen Handels und des Gebrauchs von Drogen vom 26. Juli 2000, geändert durch die Gesetze Nr. 169/2002 und 39/2003, gelten Cannabis-Pflanzen (Cannabis sativa), Haschisch/Marihuana, Cannabis-Harze/Haschisch und Cannabis-Öle gemäß Plan 3 als „Risiko“-Drogen. Nach Artikel 3 Absatz 1 beläuft sich die Strafe bei Verurteilung wegen des Verbringens von „Risiko“-Drogen nach Rumänien auf 10 bis 20 Jahre Haft, nach Artikel 2 Absatz 1 kann der Handel mit einer „Risiko“-Droge mit 3 bis 15 Jahren Haft bestraft werden und Artikel 4 sieht 2 bis 5 Jahre für den illegalen Besitz jeglicher Drogen vor.