Diskriminierende Behandlung von Doktoranden aus der Gemeinschaft in Deutschland
8.1.2004
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0062/04
von Giorgio Calò (ELDR) und Antonio Di Pietro (ELDR)
an die Kommission
In Deutschland erhalten ausländische Doktoratsstudenten nach den internen Vorschriften der Max-Planck-Gesellschaft nicht wie ihre deutschen Kollegen einen normalen Arbeitsvertrag nach BAT IIa/2, sondern ein Stipendium. Dieses Stipendium ist zwar steuerfrei, ihre Beiträge zur Sozialversicherung müssen sie jedoch selbst entrichten.
Von dieser Diskriminierung sind Hunderte ausländischer Studenten, größtenteils aus EU-Ländern, betroffen. Logischerweise hat dies auch erhebliche rechtliche und versicherungsrechtliche Folgen sowie Auswirkungen auf der Ebene der Sozialleistungen und der Gesundheitsfürsorge.
Die Max-Planck-Gesellschaft, die zu 80 % aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, ist an die Gründungsprinzipien des Vertrages wie Nichtdiskriminierung, Freizügigkeit und freies Aufenthaltsrecht sowie Niederlassungsfreiheit und Chancengleichheit gebunden.
Kann die Kommission angesichts des eklatanten Verstoßes gegen diese Prinzipien diesbezüglich eingreifen und Sofortmaßnahmen treffen, damit dieser eindeutig diskriminierenden Behandlung von Doktoranden aus der Gemeinschaft in Deutschland ein Ende gesetzt wird?
ABl. C 84 E vom 03/04/2004