Parlamentarische Anfrage - E-3413/2005Parlamentarische Anfrage
E-3413/2005

Politischer Dialog mit Israel und Ausbleiben von Forderungen bezüglich der möglichen Niederlassung des israelischen Staatsbürgers Mordechai Vanunu in Europa

19.9.2005

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3413/05
von Erik Meijer (GUE/NGL)
an den Rat

1. In ihrer Antwort auf meine schriftliche Anfrage E-1691/04 vom 30. September 2004 vertrat die Europäische Kommission die Auffassung, die Auflagen, die im April 2004 gegen den israelischen Staatsbürger Mordechai Vanunu verhängt wurden, seien von begrenzter Dauer, und kündigte an, sie werde zusammen mit den Mitgliedstaaten diese Angelegenheit weiterhin über ihre Delegation in Tel Aviv genau verfolgen. Gleichzeitig werde die Frage der Menschenrechte in Israel unter anderem im Rahmen der Dringlichkeitsregelungen und Sicherheitsmaßnahmen gegen den Terrorismus regelmäßig bei Unterredungen mit den zuständigen israelischen Stellen und in offiziellen Foren wie den Assoziationsausschüssen und Assoziationsräten angesprochen. Ist dies dem Rat bekannt?

2. In einer Zusatzfrage zur Anfrage H-0577/04[1] der GUE/NGL wies David Martin (PSE) in der Sitzung des Europäischen Parlaments vom 23. Februar 2005 darauf hin, dass Herr Vanunu 1986 widerrechtlich auf europäischem Boden festgenommen worden war, und bat, die israelische Regierung aufzufordern, Herrn Vanunu freizulassen und ihm die Ausreise aus Israel zu gestatten, damit er, falls er dies wünscht, in der Europäischen Union leben kann. Darauf antwortete der damals im Rahmen des luxemburgischen Vorsitzes zuständige Minister Schmit: „Einverstanden“. Erinnert sich der Rat daran?

3. In der Sitzung des Europäischen Parlaments vom 11. Mai 2005 teilte der Rat in seiner Antwort auf die Anfrage H-0302/05[2] mit, Herrn Vanunu drohe nach achtzehnjähriger Gefangenschaft eine Verlängerung seiner Freiheitsbeschränkung um zwölf Monate und sogar eine neue Gefängnisstrafe. Hat es seitdem weitere Entwicklungen gegeben?

4. Was unternimmt der Rat, um möglichst rasch tatsächlich zu erreichen, dass Herr Vanunu außerhalb Israels wohnen und arbeiten kann, beispielsweise als Rektor der Universität Glasgow, die ihm diese Stelle angeboten hat? Wann rechnet der Rat mit diesem Ergebnis?

ABl. C 327 vom 30/12/2006