Der Fall José Couso: USA respektieren in einem konkreten Fall von Menschenrechtsverletzung nicht das Gerichtsverfahren
8.2.2007
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0733/07
von Emilio Menéndez del Valle (PSE)
an den Rat
Im April 2003 töteten drei US-Militärangehörige mit einer von einem Panzer gegen ein Hotel in Bagdad abgeschossenen Granate den spanischen Tele5-Kameramann José Couso, ohne dass dem irgendeine Provokation vorausgegangen wäre.
Bis heute haben die Bemühungen der spanischen Justiz, diese Soldaten zur Aussage vor einem spanischen Gericht zu bewegen, keine Früchte getragen.
Auf eine kürzlich in diesem Zusammenhang an die Botschaft der USA in Madrid gerichtete Aufforderung antwortete diese wörtlich: „Im Jahr 2003 wurde eine Untersuchung durchgeführt, deren Ergebnisse wir den spanischen Behörden übermittelt haben. Die Soldaten handelten in Übereinstimmung mit den Kampfesregeln.“
Diese Haltung hat in der spanischen Justiz deutliches Unbehagen ausgelöst. Ein Richter stellte sich öffentlich die Frage: „Was würde ein amerikanischer Richter sagen, wenn wir ihm auf sein Ersuchen erklären, dass unsere Regierung die Untersuchung bereits durchgeführt hat?“
Der mit dem Fall befasste Richter der spanischen Audiencia Nacional, Santiago Pedraz, ersuchte Interpol, einen internationalen Haftbefehl gegen die drei Militärangehörigen auszustellen. Nach Eingang der Antwort von Interpol, dies könnte erst nach Vorliegen der vollständigen Personalien erfolgen, beantragte der Richter bei der US-amerikanischen Botschaft (26.1.2007) diese Personalien und erhielt die bereits zitierte Antwort.
Von dem spanischen Richter werden den drei Militärangehörigen ein Verbrechen gegen die internationale Gemeinschaft und Mord zur Last gelegt. Bei dem Ermordeten handelte es sich um eine durch die Genfer Konvention von 1949 geschützte Zivilperson.
Der Rat setzt sich für freundschaftliche und konstruktive Beziehungen mit den USA ein, was eine wechselseitig harmonische und wirksame justizielle Zusammenarbeit einschließt. Vertritt der Rat in Anbetracht der Sachlage im Fall Couso nicht auch die Auffassung, dass er — im Rahmen der regelmäßigen transatlantischen Kontakte — mehr Zusammenarbeit einfordern könnte, wenn es um Entscheidungen Washingtons über Fragen wie die hier angesprochene in seinen bilateralen Beziehungen mit einem Mitgliedsstaat der Union geht?
ABl. C 293 vom 05/12/2007