Parlamentarische Anfrage - E-0802/2007Parlamentarische Anfrage
E-0802/2007

Umsetzung des Seerechts durch die Türkei

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0802/07
von Dimitrios Papadimoulis (GUE/NGL)
an die Kommission

In dem von der Kommission vorgelegten Fortschrittsbericht für die Türkei 2006 (SEK(2006) 1 390 vom 8.11.2006) wird darauf hingewiesen, dass eine kurzfristige Priorität der Beitrittspartnerschaft mit der Türkei darin besteht, dass sich die Türkei unverrückbar zu gutnachbarschaftlichen Beziehungen verpflichtet, die Ursachen für Konflikte mit ihren Nachbarn ausräumt und sich jeglicher Aktivitäten enthält, die sich negativ auf den Prozess der friedlichen Beilegung von Grenzstreitigkeiten auswirken könnten. Zudem wird hervorgehoben, dass die Türkei die Berufung auf den „casus belli“ im Falle einer Ausdehnung der Territorialgewässer Griechenlands, die in der von der Großen Nationalversammlung der Türkei angenommenen Resolution enthalten ist, unverändert aufrechterhält.

Die Republik Zypern hat mit Ägypten und dem Libanon bilaterale Abkommen über die gegenseitige Festlegung ihrer exklusiven Wirtschaftszonen gemäß den Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (UNCLOS) geschlossen, das zugleich einen gemeinschaftlichen Besitzstand darstellt. Dies rief den Widerstand der Türkei hervor, die das UNCLOS-Übereinkommen nicht unterzeichnet hat und die nun in Verlautbarungen Zypern, dem Libanon und Ägypten droht und die unterzeichneten Abkommen für ungültig erklärt. Mit diesen Aktivitäten gefährdet die türkische Regierung die gutnachbarschaftlichen Beziehungen mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie mit Drittländern.

In Anbetracht dessen wird die Kommission gefragt:

Welche Maßnahmen gedenkt sie zu ergreifen, um der Türkei bewusst zu machen, dass sie nicht das Recht hat, souveräne Rechte von Mitgliedstaaten in Frage zu stellen, die sich aus internationalen Vereinbarungen und dem gemeinschaftlichen Besitzstand ableiten? Wie gedenkt er die Türkei zu veranlassen, unverzüglich das Seerecht zu akzeptieren, das einen gemeinschaftlichen Besitzstand sowie die Grundlage für Grenzfestlegungen in Seegebieten darstellt?

ABl. C 293 vom 05/12/2007