Antwort
8.5.2007
Der Rat teilt die Sorge des Herrn Abgeordneten über die Schließung der Russisch-Tschetschenischen Freundschaftsgesellschaft und die Lage, die im Nordkaukasus und in Russland insgesamt auf dem Gebiet der Menschenrechte und der Grundfreiheiten herrscht, und er verfolgt die diesbezüglichen Entwicklungen mit besonderer Aufmerksamkeit. Die im letzten Jahr erfolgte Verabschiedung des Gesetzes über Nichtregierungsorganisationen und des Extremismusgesetzes ist für die EU Anlass zu besonderer Besorgnis.
Der Rat bringt diese Bedenken gegenüber Russland regelmäßig im Rahmen des Dialogs EU-Russland auf Fachebene wie auch auf politischer Ebene zur Sprache (Gipfeltreffen, Ministertagungen sowie zweimal jährlich stattfindende Menschenrechtskonsultationen, die im März 2005 unter luxemburgischer EU-Präsidentschaft offiziell eingeführt wurden). In diesen Konsultationen bringt die EU ihre besondere Besorgnis über die Lage der Zivilgesellschaft regelmäßig zum Ausdruck. Es sei darauf hingemesen, dass der Rat die Zivilgesellschaft bzw. die Nichtregierungs-organisationen eng in diese Konsultationen einbezieht.
Wie dem Herrn Abgeordneten bekannt sein dürfte, hat die EU noch kein Mandat für die Verhandlungen über das neue Abkommen mit Russland beschlossen.
Auf der 648. Tagung des Ständigen Rates der OSZE hat die EU (am 1.2.2007) die folgende Erklärung zur Schließung der Russisch-Tschetschenischen Freundschaftsgesellschaft abgegeben:
„Die Europäische Union hat mit tiefem Bedauern zur Kenntnis genommen, dass die Russisch-Tschetschenische Freundschaftsgesellschaft zwangsweise geschlossen wurde, nachdem das Oberste Gericht der Russischen Föderation am 23. Januar eine Berufung gegen einen Gerichtsbeschluss vom 13. Oktober 2006 abgewiesen hat.
Die Russisch-Tschetschenische Freundschaftsgesellschaft, der im Jahre 2004 der Recognition Award der Internationalen Helsinki-Föderation verliehen wurde, war eine der wenigen verbliebenen Organisationen in Russland, die über die Menschenrechtsverhältnisse in Tschetschenien und im Nordkaukasus berichteten. Die EU hatte bereits früher die Schikanierung dieser Nichtregierungsorganisation angesprochen, unter anderem im Zusammenhang mit der Ermordung der russischen Journalistin Anna Politkowskaja, mit der die Russisch-Tschetschenische Freundschaftsgesellschaft eine enge Zusammenarbeit pflegte.
Dieser Fall zeigt, dass das ‚Gesetz über Änderungen einiger gesetzgebender Akte der Russischen Föderation‘ vom 17. April 2006 — allgemein als NRO-Gesetz bezeichnet — ebenso wie das Gesetz gegen extremistische Aktivitäten in willkürlicher Weise angewendet werden können.
Sorge bereitet uns, dass das neue Gesetz über ‚Extremismus‘ insbesondere wegen der dehnbaren Auslegung dieses Rechtsbegriffs weitere nachteilige Auswirkungen auf die legitime Arbeit der Organisationen der Bürgergesellschaft in Russland haben könnte.
Die EU vertritt die Auffassung, dass die volle praktische Anerkennung der positiven Rolle, die die NRO und die Menschenrechtsverteidiger bei der Suche nach friedlichen Lösungen für politische und soziale Konflikte spielen, ein wesentliches Element unserer gemeinsamen Werte bildet.
Die EU nimmt zur Kenntnis, dass die NRO wiederholt von Problemen berichtet haben, die sich für sie als Folge der neuen Gesetze ergeben haben. Die EU wird die Anwendung dieser Gesetze aufmerksam verfolgen. Wir rufen die russischen Behörden auf, zu prüfen, ob es aufgrund der bisherigen Erfahrungen nicht geboten ist, Änderungen an den Gesetzen bzw. Kurskorrekturen bei ihrer Umsetzung unter Berücksichtigung der Standards und Verpflichtungen im Rahmen der OSZE und des Europarats vorzunehmen, und wir sind bereit, in dieser Frage mit der Russischen Föderation zusammenzuarbeiten.“
ABl. C 293 vom 05/12/2007