Parlamentarische Anfrage - E-0363/2008Parlamentarische Anfrage
E-0363/2008

Europäische Gendarmerietruppe

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0363/08
von Ashley Mote (NI)
an die Kommission

Trifft es zu, dass gemäß dem am 18. Oktober 2007 unterzeichneten Vertrag von Velsen die Europäische Gendarmerietruppe (EGF) die Möglichkeit hat, Personal aus Ländern einzustellen, die vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt Mitgliedstaaten der EU werden?

Trifft es darüber hinaus zu, dass aus diesem Vertrag abgeleitet werden kann, dass die EGF zu gegebener Zeit auf den Straßen des Vereinigten Königreichs eingesetzt wird und dass sowohl Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten als auch solche von Nicht-EU-Mitgliedstaaten daran beteiligt sein könnten?

Wenn die in einer schriftlichen Antwort des britischen Außenministers an das Parlament gemachte Aussage zutrifft, dass sich die EGF außerhalb der EU-Strukturen befindet, warum wurde die Unterzeichnung des Vertrags von Velsen dann auf der Website des portugiesischen Ratsvorsitzes angekündigt? Warum enthielt diese Ankündigung einen billigenden Bezug zur Beteiligung türkischen Personals an der EGF? Deutet dies nicht darauf hin, dass die EGF in Wirklichkeit der paramilitärische Flügel der EU ist?

Doch wenn sich die EGF tatsächlich außerhalb der EU-Strukturen befindet, warum verwendet sie dann das Sternenkreis-Emblem der EU sowie eine brennende Handgranate?

Ist die Wahrheit nicht viel einfacher? Spiegelt die Entwicklung der EGF als paramilitärische Organisation der EU denn nicht institutionelle Sorgen zunehmend zögerlicher Nationalstaaten wider? Deutet dies nicht auf eine neue Art der Durchsetzung von EU-Beschlüssen hin? Zeigt es den Nationalstaaten nicht, dass die vielgepriesene „gemeinsame Steuerung“ der EU vor dem Ende steht?

Ist dies der Anfang des letzten Aktes? Weist die Entwicklung der EGF darauf hin, dass davon ausgegangen wird, dass der Vertrag von Lissabon von allen 27 Nationalstaaten ratifiziert werden wird, und bestätigt sie die These, dass die herrschende Elite bereits dabei ist, die militärische Macht zu ergreifen?

ABl. C 291 vom 13/11/2008