Verwendung von Dentalamalgam
17.4.2008
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2444/08
von Hiltrud Breyer (Verts/ALE)
an die Kommission
Der EU-Ausschuss SCENHIR kam kürzlich in seiner Stellungnahme zu dem Schluss, dass außer Allergien keinerlei Gesundheitsrisiko bei der Verwendung von Quecksilber in Zahnfüllungen besteht, weder akut noch langfristig. Manche EU-Mitgliedstaaten teilen diese positive SCENHIR-Meinung nicht: In Schweden, Norwegen und Dänemark ist die Verwendung von Dentalamalgam seit 2008 verboten. Europas Zahnärzte verarbeiten jedes Jahr rund 90 t Quecksilber. In anderen Anwendungen als bei Zahnfüllungen gilt Quecksilber als hochgiftig. Die Europäische Kommission hat 2005 angesichts der Risiken für Gesundheit und Umwelt eine Quecksilberstrategie auf den Weg gebracht, welche jedoch keine Maßnahmen zur Beschränkung oder zum Verbot von Dentalamalgam vorsieht.
1. SCENHIR kommt in seiner Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass es keinen Zusammenhang zwischen Dentalamalgam und Erkrankungen wie Alzheimer, Autismus, kindlichen Entwicklungsstörungen und Autoimmunerkrankungen gibt. Freiburger Umweltwissenschaftler hingegen haben diese Zusammenhänge nachgewiesen. Sind der Kommission diese Untersuchungen bekannt? Besteht für sie ein Zusammenhang zwischen Dentalamalgam und den oben beschriebenen Erkrankungen?
2. Hat die Kommission Kenntnis von Langzeitstudien zu möglichen Gesundheitsschäden durch die Verwendung von Amalgam? Wenn nein, hält sie es nicht auch für problematisch, dass es offensichtlich keine Langzeitstudien zur Gefährlichkeit von Dentalamalgam gibt?
3. Was sagt die Kommission zu den Amalgam-Verboten in Schweden und Dänemark? Sind diese bei der Kommission notifiziert? Akzeptiert sie diese Verbote?
4. Wie beabsichtigt die Kommission das Vorsorgeprinzip bei Dentalamalgam anzuwenden?
5. Wird die Kommission der Forderung des Parlaments Rechnung tragen, einen Vorschlag zur Beschränkung der Verwendung von Zahnamalgam vorzulegen? Dieser hätte bis Ende 2007 vorliegen sollen.
6. Wie steht die Kommission zu einem grundsätzlichen Verbot von Quecksilber in Zahnfüllungen?
ABl. C 40 vom 18/02/2009