Parlamentarische Anfrage - E-4931/2008(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-4931/2008(ASW)

Antwort von Herrn Dimas im Namen der Kommission

Nach Informationen der Kommission wird der Kraftstoff JP-8 nur im militärischen Bereich eingesetzt. Mit 99 Gew.-% ist Kerosin der Hauptbestandteil von JP-8. Daneben enthält JP-8 verschiedene Additive, die das Vereisen, die elektrostatische Aufladung, die Oxidation und die Korrosion verhindern sollen. Mit Ausnahme des Vereisungs-Inhibitors für das Treibstoffsystem (Diethylenglycolmonomethylether), der in Konzentrationen von 1 000-1 500 ppm enthalten sein kann, liegt der Gehalt an allen weiteren Additiven bei unter 25 ppm. Der Kommission ist derzeit nichts über den Zusatz von Additiven wie Tetraethylblei (TEL), 1,2‑Dibromethan, Dicyclopentadien oder Mangan bekannt.

Der Hauptbestandteil von JP-8, Kerosin, wird gemäß Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG[1] zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe als gefährlich eingestuft. Sowohl Straight Run Kerosin (CAS-Nr. 8008-20-6) als auch Kerosin (nicht spezifiziert) (CAS-Nr. 64742-81-0) werden als R65 eingestuft, d. h. als gesundheitsschädlich, weil die Stoffe beim Verschlucken Lungenschäden verursachen können. Kerosin ist aber nicht als krebserregend eingestuft.

Die Kommission hat keine Erkenntnisse über eine mögliche Verschmutzung des Bodens und des Grundwassers durch JP-8 im Bereich von Militärflughäfen. Der Kommission sind auch keine Untersuchungen zu Umwelt- und Gesundheitsgefahren von JP-8 aus EU-Mitgliedstaaten bekannt, auf deren Flughäfen JP-8 eingesetzt wird. Ebenso wenig hat sie Erkenntnisse über Umweltbelastungen und Gesundheitsgefahren durch JP-8 im Umkreis der Militärbasis Ramstein.

Genauere Informationen über Umweltbelastungen und Gesundheitsgefahren werden als Teil der Registrierung der Kerosine und Additive für die Formulierung von JP-8 im Rahmen der REACH-Verordnung verfügbar. Bis zum Vorliegen der Ergebnisse dieser Registrierungen hält die Kommission zurzeit weitere Untersuchungen nicht für notwendig.