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Parlamentarische Anfrage - E-010081/2010(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-010081/2010(ASW)

Antwort von Herrn Dalli im Namen der Kommission

1. Tierzüchtung als solche ist nicht Gegenstand des EU-Rechts. Deshalb befasst sich die Kommission auch nicht näher mit Fragen der Züchtung, wie sie von dem Herrn Abgeordneten vorgelegt wurden. Der Kommission liegen keine Informationen über Versuche zur Kreuzung von Hunden und Katzen mit Wildtieren vor, wie sie der Herr Abgeordnete in seiner Anfrage beschreibt.

2. In Anbetracht dessen vertritt die Kommission auch keinerlei Stellung in der Frage der Kreuzung von Haus- mit Wildtieren. Selbst das Wohlergehen von Hunden und Katzen unterliegt nicht EU-Recht, sondern fällt nach wie vor in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten.

3. bis 7. Die Kommission kann keine Maßnahmen ergreifen, um Versuche wie die vom Herrn Abgeordneten beschriebenen zu unterbinden, solange sie mit den geltenden Bestimmungen der EU in Einklang stehen. Allerdings können entsprechende Praktiken sehr wohl durch nationale Rechtsvorschriften eingeschränkt oder verboten werden.

Im November 2010 hat der Rat der Europäischen Union die Kommission aufgefordert, Untersuchungen über das Wohlergehen von Hunden und Katzen durchzuführen. Bei der Erarbeitung der Schlussfolgerungen aus diesen Studien wurde das Thema der Kreuzung von Haus- mit Wildtieren nicht angeschnitten.

Die Frage des Wohlergehens von Haustieren wird im Rahmen der gegenwärtigen Folgenabschätzung für eine noch zu beschließende EU-Strategie zum Thema Tierschutz und artgerechte Tierhaltung (2011 bis 2015) untersucht.

ABl. C 265 E vom 09/09/2011