Verbot des internationalen Handels mit Rotem Thun (Thunnus thynnus)
19.1.2010
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0288/10
von Michail Tremopoulos (Verts/ALE)
an die Kommission
Die Internationale Schutzkommission für den Thunfisch im Atlantik (ICCAT) hat sich kürzlich zu einer Konferenz im brasilianischen Recife getroffen. Dort wurde beschlossen, die Jahresfangquote für Roten Thun für das Jahr 2010 auf 13 500 Tonnen im Vergleich zu 22 000 Tonnen für 2009 zu senken. Allerdings kommt ein derartiger Beschluss für die Zukunft einer Verurteilung des Roten Thuns gleich, da einschlägige wissenschaftliche Daten ein komplettes Fangverbot für diese Art nahelegen, wenn sich ihr Bestand bis 2019 wieder erholen soll. Zudem wurde die Fangsaison von Langleinenflotten für lebenden Roten Thun auf einen Monat begrenzt, der jedoch auch weiterhin mit der Laichzeit vom 15. Mai bis 15. Juni zusammenfällt.
Internationalen Umweltorganisationen wie dem WWF[1] und Greenpeace[2], aber auch der FAO[3] zufolge besteht die einzige Hoffnung auf Rettung des Roten Thuns nur noch in einem Verbot des internationalen Handels mit dieser Art durch ihre Aufnahme in den Anhang I des CITES-Übereinkommens (Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen), worüber im März 2010 in Katar entschieden wird.
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Kommission im Hinblick auf die CITES-Konferenz zu treffen, und welche Verhandlungspositionen will sie dort einnehmen, damit diese gefährdete Art gerettet wird?
- [1] http://www.wwf.gr/index.php?option=com_content&view=article&id=619:2009-11-17-10-46-44&catid=70:2008-09-16-12-10-46&Itemid=90
- [2] http://www.greenpeace.org/greece/marine-reserves/news/save-tuna
- [3] http://www.panda.org/what_we_do/footprint/smart_fishing/sustainable_fisheries/bluefin_tuna/?184061/UN-experts-back-proposal-for-bluefin-tuna-trade-ban
ABl. C 138 E vom 07/05/2011