Parlamentarische Anfrage - E-0347/2010Parlamentarische Anfrage
E-0347/2010

Geplantes Goldbergwerk in Ada Tepe bei Krumovgrad, Bulgarien

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0347/10
von Michail Tremopoulos (Verts/ALE)
an die Kommission

Die bulgarische Regierung hat Dundee Precious Metals, ein Unternehmen mit Sitz in Kanada, und dessen bulgarischer Niederlassung Balkan Minerals and Mining eine Genehmigung zum Abbau von Gold in Ada Tepe bei Krumovgrad unter Anwendung des Verfahrens der Zyanidlaugerei erteilt.

Ada Tepe liegt in den Östlichen Rhodopen, einer Region mit einer prächtigen Landschaft und großen biologischen Vielfalt. Der Abbau von Gold im Tagebau wird zu einer starken Schädigung der Landschaft führen und die Erfüllung der Verpflichtungen gefährden, die sich aus der Europäischen Landschaftskonvention und der Habitat‑Richtlinie (Richtlinie 92/43/EG[1]) ergeben, die der bulgarische Staat ratifiziert hat.

Gegen diesen Plan wenden sich nicht nur die örtliche Bevölkerung und bulgarische Kommunalbehörden, sondern auch Bürger und Behörden aus den benachbarten Gebieten in Nordgriechenland und der Türkei, da eine Zyanidverseuchung des Flusses Maritza eine schwere grenzüberschreitende Verschmutzung in Bulgarien, Griechenland und der Türkei zur Folge hätte.

Zahlreiche Grossdemonstrationen und Proteste haben stattgefunden. Öffentliche Anhörungen in der Gemeinde Krumovgrad, bei denen 10 000 Unterschriften gesammelt wurden, zeigen deutlich, dass die einheimische Bevölkerung gegen das Projekt ist. Das bulgarische Ministerium für Umwelt und Wasser unterstützt das Projekt weiterhin, obwohl es von den Menschen vor Ort und den Bewohnern und Behörden in den benachbarten Gebieten in Nordgriechenland und der Türkei abgelehnt wird.

Welche Maßnahmen erwägt die Europäische Kommission, um sicherzustellen, dass die bulgarische Regierung das Gemeinschaftsrecht (insbesondere die Richtlinie 2006/21/EG[2] über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und die Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG[3]) einhält, vor allem in Hinblick auf die Durchführung einer angemessenen und umfassenden öffentlichen Anhörung?

ABl. C 138 E vom 07/05/2011