Unvereinbarkeit der dänischen Zulassungssteuer mit dem Gemeinschaftsrecht und umstrittene Praktiken der Steuerbehörde SKAT
26.5.2010
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-3986/2010
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Konrad Szymański (ECR)
Polnische Bürger mit zeitweiligem Wohnsitz in Dänemark berichten über extrem hohe Zulassungssteuern für Pkw, die ihre im EG-Vertrag verankerten Freiheiten beschränken. Die Zulassungssteuern, die bis zu 180 % des Fahrzeugwertes betragen, erfüllen nicht nur eine steuerliche Funktion, sondern stellen vor allem eine administrative Beschränkung der Freizügigkeit von Personen und Dienstleistungen dar. Die Bürger beschweren sich auch darüber, wie ihnen die Fahrzeuge entzogen werden. Die Betreffenden werden ohne jede Möglichkeit der Weiterbeförderung mit ihrem Gepäck auf der Autobahn von Polen nach Dänemark zurückgelassen. Unverhältnismäßig kurz ist auch die Frist für die Anmeldung des Fahrzeugs nach der Einreise in das Land (14 Tage).
Entsprechend dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes in den Rechtssachen gegen Dänemark in einem ähnlichen Fall hängt die Vereinbarkeit der Abgabe mit dem Vertrag von ihrer Höhe und der Art ihrer Anwendung ab (Randnummer 16 des Urteils in der Rechtssache C‑138/04). Gleichwohl schließt die Rechtmäßigkeit der Abgabe nicht aus, dass dadurch die Arbeitnehmerfreizügigkeit unter Verstoß gegen Artikel 39 EGV/45 AEUV beschränkt wird (Randnummer 73, C‑464/02).
2005 legte die Kommission den Entwurf für eine Richtlinie zur Harmonisierung der Besteuerung von Pkw in der Europäischen Union mit dem Ziel vor, das Funktionieren des Binnenmarkts in diesem Sektor zu verbessern.
Sieht die Kommission die unverhältnismäßig hohe Zulassungssteuer in Dänemark als Problem? Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass die derzeitige Steuer und die Verfahrensweise der Steuerbehörde SKAT mit dem Unionsrecht in Einklang stehen?
Was gedenkt die Kommission zu unternehmen, um auf die Verfahrensweise der SKAT Einfluss zu nehmen und Bürgern anderer EU-Mitgliedstaaten, darunter Polen, die Inanspruchnahme der im Vertrag verankerten EU-Freiheiten, insbesondere die Freizügigkeit von Personen und Dienstleistungen, zu erleichtern?
Wird die Kommission die Gründe für die umstrittenen Praktiken der SKAT ermitteln, um den daraus resultierenden Verdacht auf Diskriminierung polnischer Bürger in Dänemark auszuräumen?
ABl. C 170 E vom 10/06/2011