Integrierte Vorgehensweise bei der Eindämmung des Verlustes an biologischer Vielfalt in den Ökosystemen der EU
9.6.2010
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-4508/2010
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Elena Oana Antonescu (PPE)
Einer aktuellen Einschätzung des WWF zufolge sind die Indikatoren für die biologische Vielfalt, auf deren Grundlage die Populationen von 1 313 Wirbeltierarten überwacht werden, in den letzten 40 Jahren um 30 % zurückgegangen. Aus dem „Living Planet Report 2008“ geht hervor, dass die natürlichen Ökosysteme stärker geschädigt sind als je zuvor in der Geschichte des Menschen.
In ihrer Mitteilung „Halbzeitbewertung der Umsetzung des gemeinschaftlichen Aktionsplans zur Erhaltung der biologischen Vielfalt“ (KOM(2008)0864) gesteht die Kommission ein, dass sie ihr Ziel, den Verlust der biologischen Vielfalt bis 2010 einzudämmen, nicht erreichen wird. Aufgrund dieses Misserfolgs ergeben sich folgende Fragen an die Kommission:
- 1.Plant die Kommission in Anbetracht der aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen, unter denen sowohl in zahlreichen Mitgliedstaaten als auch auf EU‑Ebene Kosteneinsparungen erforderlich sind, durch die die Möglichkeiten der Vergabe von zusätzlichen Mitteln für Maßnahmen zur Eindämmung des Verlustes an biologischer Vielfalt eingeschränkt sind, Mindestprioritäten für Investitionen auf EU‑Haushaltsebene zu setzen, die das Ausmaß der biologischen Vielfalt berücksichtigen und mit denen Investitionen, die sich positiv auf die Ökosysteme auswirken, gefördert und solche, die sich negativ auswirken, verringert werden könnten?
- 2.Was hat die Kommission bisher unternommen, um die Dimension der Erhaltung der biologischen Vielfalt in die anderen EU‑Politiken, insbesondere in die gemeinsame Agrarpolitik, die Fischereipolitik, die Forstpolitik, die Forschungspolitik, die Regional- und Kohäsionspolitik und die Tourismuspolitik, einzubinden? Was wird die Kommission zukünftig unternehmen, um die Dimension der Erhaltung der biologischen Vielfalt in Rechtsvorschriften für Waren und Wirtschaftstätigkeiten, die sich direkt auf die Ökosysteme auswirken, aufzunehmen?
- 3.Welche Ansicht vertritt die Kommission bezüglich der Einrichtung einer zwischenstaatlichen Plattform für biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen (Inter-Governmental Platform on Biodiversity and Ecosystem Services, IPBES) unter der Schirmherrschaft des Umweltprogramms der Vereinten Nationen UNEP? Wird die Kommission die Bemühungen zur Umsetzung dieses Projektes unterstützen?
ABl. C 170 E vom 10/06/2011